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Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission vom 8. April 2013 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2016 bis 2018 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 99 vom 09.04.2013 S. 11;
VO (EU) 1397/2014 - ABl. Nr. L 370 vom 30.12.2014 S. 42 Inkrafttreten)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 müssen die Bestandteile des Programms von Ad-hoc-Modulen für den Zeitraum 2016 bis 2018 festgelegt werden.
(2) Für die Strategie Europa 2020 und ihre Leitinitiative "Jugend in Bewegung" sind weitere Informationen über die Situation junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich. In der Mitteilung der Kommission "Chancen für junge Menschen" 2 aus dem Jahr 2011 werden für zahlreiche prioritäre Bereiche in Zusammenhang mit der Suche nach der ersten Arbeitsstelle Maßnahmen auf europäischer Ebene gefordert.
(3) Auf der Grundlage der Mitteilung "small Business Act" 3 wird in der im Beschäftigungspaket enthaltenen Mitteilung der Kommission "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" 4 aus dem Jahr 2012 angeregt, insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Selbständigkeit Arbeitsplätze zu schaffen.
(4) Die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 5 beinhaltet Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Frauen wie Männern dazu verhelfen sollen, gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Das im Anhang aufgeführte Programm von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte für den Zeitraum 2016 bis 2018 wird hiermit angenommen.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. April 2013
2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Initiative "Chancen für junge Menschen" vom 20. Dezember 2011 (KOM(2011) 933 endg.).
3) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vorfahrt für KMU in Europa - Der , small Business Act" für Europa" vom 25. Juni 2008 (KOM(2008) 394 endg.).
4) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" vom 18. April 2012 (KOM(2012) 173 endg.).
5) Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 vom 21. September 2010 (KOM(2010) 491).
Arbeitskräfteerhebung | Anhang |
Mehrjahresprogramm von Ad-hoc-Modulen
1. Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt
Berichtszeitraum: 2016
Untermodule (Bereiche, zu denen ausführlichere Informationen vorgelegt werden müssen):
Untermodul 1: Bildungshintergrund
Ziel: ausführlichere Informationen über den Bildungshintergrund junger Menschen liefern, Aspekte ermitteln, die sich wahrscheinlich auf ihre beruflichen Perspektiven auswirken.
Untermodul 2: Arbeitsplatzsuche
Ziel: Informationen erfassen über die individuelle Herangehensweise junger Menschen bei der Arbeitsplatzsuche und über die Hilfe, die sie bei der Arbeitsplatzsuche bekommen; Auswertung der Selbsteinschätzung junger Menschen, ob ihr Bildungsniveau den Ansprüchen ihres derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht.
2. Selbständigkeit
Berichtszeitraum: 2017
Untermodule (Bereiche, zu denen ausführlichere Informationen vorgelegt werden müssen):
Untermodul 1: Wirtschaftlich abhängige Selbständigkeit
Ziel: Ermittlung der Gesamtheit wirtschaftlich abhängiger Selbständiger. Diese Gruppe teilt Merkmale sowohl mit den Arbeitnehmern als auch mit den Selbständigen, weshalb ihre berufliche Stellung widersprüchlich ist.
Untermodul 2: Arbeitsbedingungen von Selbständigen
(Stand: 22.10.2021)
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