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Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Regelung für bekannte Versender

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 62 vom 06.03.2013 S. 17)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission 2 sieht für die Erfüllung der Anforderungen an die Zulassung bekannter Versender einen Übergangszeitraum vor. Zur Vereinfachung muss diese Frist mit anderen Terminen in der Verordnung in Einklang gebracht werden.

(2) Die Verordnung (EU) Nr. 185/2010 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 eingerichteten Ausschusses für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. März 2013

1) ABl. Nr. L 97 vom 09.04.2008 S. 72.

2) ABl. Nr. L 55 vom 05.03.2010 S. 1.

.

Anhang

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 erhält Kapitel 6 Abschnitt 6.4.1.2 Buchstabe d folgende Fassung:

"d) Wurde ein bekannter Versender vor dem 29. April 2010 zugelassen, um die Erfüllung der durch Nummer 6.4.2 abgedeckten Anforderungen sicherzustellen, kann er bis zum 28. April 2013 als bekannter Versender im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen betrachtet werden."

ENDE

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