VO (EU) 167/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Fahrzeugklassen
Kapitel II
Allgemeine Pflichten
Artikel 5 Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Pflichten der Genehmigungsbehörden
Artikel 7 Marktüberwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Pflichten der Hersteller
Artikel 9 Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 10 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung
Artikel 11 Pflichten der Einführer
Artikel 12 Pflichten der Einführer in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III
Materielle Anforderungen
Artikel 17 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen
Artikel 18 Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Artikel 19 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit
Kapitel IV
EU-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 20 Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 21 Antrag auf Typgenehmigung
Artikel 22 Beschreibungsmappe
Artikel 23 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind
Kapitel V
Durchführung der EU-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 25 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 26 Besondere Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 27 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
Artikel 28 Übereinstimmung der Produktion
Kapitel VI
Änderung von EU-Typgenehmigungen
Artikel 29 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 30 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
Artikel 31 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
Kapitel VII
Gültigkeit einer EU-Typgenehmigung
Artikel 32 Erlöschen der Gültigkeit
Kapitel VIII
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen
Artikel 33 Übereinstimmungsbescheinigung
Artikel 34 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
Kapitel IX
Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 35 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 36 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel X
Kleinserienfahrzeuge
Artikel 37 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
Kapitel XI
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme
Artikel 38 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen
Artikel 39 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
Artikel 40 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Kapitel XII
Schutzklauseln
Artikel 41 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 43 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 44 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 45 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Artikel 46 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - weitere Anforderungen
Artikel 47 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 48 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Kapitel XIII
Internationale Regelungen
Artikel 49 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen
Artikel 50 Anerkennung der OECD-Prüfberichte für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
Kapitel XIV
Technische Informationen
Artikel 51 Für Nutzer bestimmte Informationen
Artikel 52 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
Kapitel XV
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 53 Pflichten der Hersteller
Artikel 54 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
Artikel 55 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 56 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 57 Anforderungen für Technische Dienste
Artikel 58 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 59 Benennung von Technischen Diensten
Artikel 60 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers
Artikel 61 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste
Artikel 62 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste
Artikel 63 Notifizierungsverfahren
Artikel 64 Änderungen der Benennungen
Artikel 65 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten
Artikel 66 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit
Artikel 67 Informationspflichten der Technischen Dienste
Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte
Artikel 68 Durchführungsrechtsakte
Artikel 69 Ausschussverfahren
Artikel 70 Änderung der Anhänge
Artikel 71 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel XVIII
Schlussbestimmungen
Artikel 72 Sanktionen
Artikel 73 Übergangsbestimmungen
Artikel 74 - gestrichen -
Artikel 75 - gestrichen -
Artikel 76 Aufhebung
Artikel 77 Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
Artikel 78 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Aufstellung der für die Typgenehmigung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen
Anhang II Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien