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Beschluss 2013/131/EU der Kommission vom 4. März 2013 über ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung unternommen werden müssen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1114)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 76 vom 19.03.2013 S. 1, ber. L 193 S. 30;
Beschl. (EU) 2017/2285 - ABl. Nr. L 328 vom 12.12.2017 S. 38 A;
Beschl. (EU) 2020/1802 - ABl. L 402 vom 01.12.2020 S. 51)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 5,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Unternehmen und andere Organisationen sollten zusätzliche Informationen und Hinweise zu den Schritten erhalten, die für eine Teilnahme an EMAS unternommen werden müssen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Zur näheren Erläuterung der Schritte, die für eine Teilnahme an EMAS unternommen werden müssen, nimmt die Kommission dieses Nutzerhandbuch an.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 4. März 2013
Anhang I 20 |
I. Einleitung
Ein erklärtes Ziel der EU-Umweltpolitik ist es, alle Arten von Organisationen dazu anzuregen, zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen Umweltmanagementsysteme einzuführen und zu nutzen. Umweltmanagementsysteme gehören zu den Instrumenten, durch die Unternehmen und andere Organisationen ihre Umweltleistung verbessern und Energie und sonstige Ressourcen einsparen können. Daher möchte die Europäische Union Unternehmen und Organisationen anregen, am System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), einem Managementinstrument zur Bewertung, Verbesserung und Kommunikation ihrer Umweltleistung, teilzunehmen.
EMAS wurde 1993 eingeführt und im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Rechtsgrundlage für das System ist die EMAS-Verordnung 1 in der zuletzt 2009 überarbeiteten Fassung.
Das vorliegende EMAS-Nutzerhandbuch wurde nach Maßgabe von Artikel 46 Absatz 5 der EMAS-Verordnung erstellt. Es enthält klare und einfach nachzuvollziehende Ratschläge für Organisationen, die an der Einführung von EMAS interessiert sind. Diese sind schrittweise aufgebaut und leicht zu befolgen. Das Handbuch beschreibt die wichtigsten Elemente des Systems und erläutert die Schritte, die eine Organisation unternehmen muss, wenn sie an EMAS teilnehmen will. Das Dokument soll den Organisationen die Einführung von EMAS erleichtern und so zu einer breiteren Anwendung des Systems beitragen. Ferner soll auch das allgemeine Ziel der europäischen Verordnung verfolgt werden, nämlich die Förderung einer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens. Für spezifische Fragen im Zusammenhang mit "Global EMAS", der weltweiten Anwendung von EMAS, sei auf den Beschluss 2011/832/EU der Kommission 2 vom 7. Dezember 2011 über einen Leitfaden zur EU-Sammelregistrierung, Drittlandregistrierung und weltweiten Registrierung nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 verwiesen.
II. Was ist das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)?
EMAS ist ein freiwilliges Instrument, das allen Organisationen in allen Wirtschaftszweigen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung steht, die
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte beschrieben, die für eine Registrierung im Rahmen des Systems und für seine Anwendung erforderlich sind.
Organisationen, die eine EMAS-Registrierung anstreben, müssen
(Stand: 09.08.2022)
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