Regelwerk, EU 2013

Empf. 2013/112/EU
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Erwägungsgründe

1. Horizontale Grundsätze

2. Entwicklung integrierter Strategien mit drei Grundpfeilern

2.1. Zugang zu angemessenen Ressourcen

2.2. Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen

2.3. Das Recht des Kindes auf Teilhabe

3. Weiterentwicklung der nötigen Governance-, Durchführungs- und Monitoringregelungen

4. Umfassende Nutzung der Einschlägigen EU- Instrumente

Anhang Indikatorgestützter Monitoringrahmen

Übergeordnetes Ziel: Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes

Zugang zu angemessenen Ressourcen

Zugang zu hochwertigen Leistungen