Regelwerk, EU 2013, Strahlenschutz
RL 2013/59/EURATOM
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Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ausschluss vom Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für
Kapitel II
Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel III
Strahlenschutzsystem
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes
Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente
Artikel 6 Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen
Artikel 7 Referenzwerte
Abschnitt 2
Dosisbegrenzung
Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Artikel 9 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
Artikel 10 Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften
Artikel 11 Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende
Artikel 12 Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis
Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Strahlenschutz
Artikel 14 Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung
Artikel 15 Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung
Artikel 16 Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind
Artikel 17 Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte
Artikel 18 Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition
Kapitel V
Rechtfertigung und regulatorische Kontrolle der Tätigkeiten
Abschnitt 1
Rechtfertigung und verbot von Tätigkeiten
Artikel 19 Rechtfertigung von Tätigkeiten
Artikel 20 Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen
Artikel 21 Verbot von Tätigkeiten
Artikel 22 Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
Abschnitt 2
Regulatorische Kontrolle
Artikel 23 Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material
Artikel 24 Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle
Artikel 25 Anmeldung
Artikel 26 Freistellung von der Anmeldungspflicht
Artikel 27 Anzeige oder Einholung einer Genehmigung
Artikel 28 Genehmigung
Artikel 29 Zulassungsverfahren
Artikel 30 Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle
Kapitel VI
Berufliche Exposition
Artikel 31 Verantwortung
Artikel 32 Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 33 Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden
Artikel 34 Beratung mit Strahlenschutzexperten
Artikel 35 Vorkehrungen am Arbeitsplatz
Artikel 36 Einstufung der Arbeitsplätze
Artikel 37 Kontrollbereiche
Artikel 38 Überwachungsbereiche
Artikel 39 Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes
Artikel 40 Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 41 Individuelle Überwachung
Artikel 42 Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition
Artikel 43 Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse
Artikel 44 Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung
Artikel 45 Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 46 Medizinische Einstufung
Artikel 47 Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte
Artikel 48 Gesundheitsakten
Artikel 49 Besondere medizinische Überwachung
Artikel 50 Rechtsbehelfe
Artikel 51 Schutz externer Arbeitskräfte
Artikel 52 Gesondert zugelassene Expositionen
Artikel 53 Berufsbedingte Notfallexposition
Artikel 54 Radon am Arbeitsplatz
Kapitel VII
Medizinische Expositionen
Artikel 55 Rechtfertigung
Artikel 56 Optimierung
Artikel 57 Verantwortlichkeiten
Artikel 58 Verfahren
(Stand: 06.05.2022)
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