Regelwerk, EU 2012

VO (EU) 1230/2012
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Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Pflichten der Hersteller

Artikel 4 Vorschriften für die EG-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp bezüglich seiner Massen und Abmessungen

Artikel 4a EG-Typgenehmigung aerodynamischer Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen als selbstständige technische Einheiten

Artikel 4b EG-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten

Artikel 5 Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Massen

Artikel 6 Ausnahmen

Artikel 7 Übergangsbestimmungen

Artikel 8Änderungen an der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 9 Inkrafttreten

Anhang I Technische Anforderungen

Teil A
Fahrzeuge der Klassen M1 und N1

1. Höchstzulässige Abmessungen

2. Massenverteilung

3. Anhängelast und Last an der Verbindungseinrichtung

4. Masse der Fahrzeugkombination

5. Anfahrvermögen an Steigungen

Teil B
Fahrzeuge der Klassen M2 und M3

1. Höchstzulässige Abmessungen

2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau

3. Anhängelast

4. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt

5. Anfahrvermögen an Steigungen

6. Motorleistung

7. Manövrierfähigkeit

8. Ausschwenken des Fahrzeughecks

Teil C
Fahrzeuge der Klassen N2 und N3

1. Höchstzulässige Abmessungen

2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau

3. Anhängelast

4. Anfahrvermögen an Steigungen und Steigfähigkeit

5. Motorleistung

6. Manövrierfähigkeit

7. Größtes Ausschwenken des Fahrzeughecks

Teil D
Fahrzeuge der Klasse O

1. Höchstzulässige Abmessungen

2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau

3. Anforderungen an die Manövrierfähigkeit

Anlage 1 Verzeichnis von Vorrichtungen oder Ausrüstungsteilen, die für die Bestimmung der größten Abmessungen nicht maßgebend sind.

Tabelle I Fahrzeuglänge

Tabelle II Fahrzeugbreite

Tabelle III Fahrzeughöhe

Anlage 2 Bei der Typgenehmigung und Übereinstimmung der Produktion zulässige Abweichungen

1. Abmessungen

2. Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse des Fahrzeugs

Anlage 3 Abbildungen zur Manövrierfähigkeit

Abbildung 1 Wendekreis

Abbildung 2 Einfahr-Methode für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3

Abbildung 2a: Ausschwenken (Fahrzeuge außer
Gelenkfahrzeugen)

Abbildung 2b Ausschwenken (Gelenkfahrzeuge)

Abbildung 3 Prüfverfahren: "Konstante Kreisfahrt" für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3

Anlage 4 Aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen im Aufprallversuch

1. Prüfbedingungen für aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen

Abbildung 1
Höhe des Prüfpunkts

Abbildung 2
Beispiel für die Prüfanordnung

Abbildung 3
Krafteinleitung

Anlage 5 Dreidimensionale Umrisslinie des Führerhauses

1. Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung des Kraftfahrzeugs mit den Parametern der dreidimensionalen Führerhaus-Umrisslinie

Abbildung 1
Dreidimensionale Umrisslinie

Abbildung 2
Dreidimensionale Umrisslinie

Abbildung 3
Neigungswinkel

Anhang II Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen

1. Allgemeines

2. Prüfbedingungen

3. Prüfverfahren

Anhang III Bedingungen für die Gleichwertigkeit einer Federung mit einer Luftfederung

Abbildung 1 Schwelle für Federungsprüfungen

Abbildung 2 Gedämpfte Sinuskurve bei kurzzeitiger freier Schwingung

Anhang IV Technische Anforderungen bezüglich der Anbringung von Hubachsen oder Lastverlagerungsachsen an Fahrzeugen

Anhang V

Teil A
EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in Bezug auf die Massen und Abmessungen des Fahrzeugs

Teil B
EG-Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in Bezug auf die Massen und Abmessungen der Fahrzeuge

Abschnitt I

Abschnitt II

Teil C
EG-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit

Teil D
EG-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit

Abschnitt I

Abschnitt II

Teil E
EG-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten

Anhang VI Änderungen der Anhänge I, III, IX und XVI der Richtlinie 2007/46/EG

Anhang VII