VO (EU) 1230/2012
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Vorschriften für die EG-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp bezüglich seiner Massen und Abmessungen
Artikel 4a EG-Typgenehmigung aerodynamischer Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen als selbstständige technische Einheiten
Artikel 4b EG-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten
Artikel 5 Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Massen
Artikel 6 Ausnahmen
Artikel 7 Übergangsbestimmungen
Artikel 8Änderungen an der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Technische Anforderungen
Teil A
Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
1. Höchstzulässige Abmessungen2. Massenverteilung
3. Anhängelast und Last an der Verbindungseinrichtung
4. Masse der Fahrzeugkombination
5. Anfahrvermögen an Steigungen
Teil B
Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
1. Höchstzulässige Abmessungen2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau
3. Anhängelast
4. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt
5. Anfahrvermögen an Steigungen
6. Motorleistung
7. Manövrierfähigkeit
8. Ausschwenken des Fahrzeughecks
Teil C
Fahrzeuge der Klassen N2 und N3
1. Höchstzulässige Abmessungen2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau
3. Anhängelast
4. Anfahrvermögen an Steigungen und Steigfähigkeit
5. Motorleistung
6. Manövrierfähigkeit
7. Größtes Ausschwenken des Fahrzeughecks
Teil D
Fahrzeuge der Klasse O
1. Höchstzulässige Abmessungen2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit einem Aufbau
3. Anforderungen an die Manövrierfähigkeit
Anlage 1 Verzeichnis von Vorrichtungen oder Ausrüstungsteilen, die für die Bestimmung der größten Abmessungen nicht maßgebend sind.
Tabelle I FahrzeuglängeTabelle II Fahrzeugbreite
Tabelle III Fahrzeughöhe
Anlage 2 Bei der Typgenehmigung und Übereinstimmung der Produktion zulässige Abweichungen
1. Abmessungen2. Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse des Fahrzeugs
Anlage 3 Abbildungen zur Manövrierfähigkeit
Abbildung 1 Wendekreis
Abbildung 2 Einfahr-Methode für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
Abbildung 2a: Ausschwenken (Fahrzeuge außer
Gelenkfahrzeugen)Abbildung 2b Ausschwenken (Gelenkfahrzeuge)
Abbildung 3 Prüfverfahren: "Konstante Kreisfahrt" für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3
Anlage 4 Aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen im Aufprallversuch
1. Prüfbedingungen für aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen
Abbildung 1
Höhe des Prüfpunkts
Abbildung 2
Beispiel für die Prüfanordnung
Abbildung 3
Krafteinleitung
Anlage 5 Dreidimensionale Umrisslinie des Führerhauses
1. Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung des Kraftfahrzeugs mit den Parametern der dreidimensionalen Führerhaus-Umrisslinie
Abbildung 1
Dreidimensionale Umrisslinie
Abbildung 2
Dreidimensionale Umrisslinie
Abbildung 3
Neigungswinkel
Anhang II Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen
1. Allgemeines2. Prüfbedingungen
3. Prüfverfahren
Anhang III Bedingungen für die Gleichwertigkeit einer Federung mit einer Luftfederung
Abbildung 1 Schwelle für FederungsprüfungenAbbildung 2 Gedämpfte Sinuskurve bei kurzzeitiger freier Schwingung
Anhang IV Technische Anforderungen bezüglich der Anbringung von Hubachsen oder Lastverlagerungsachsen an Fahrzeugen
Teil A
EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in Bezug auf die Massen und Abmessungen des Fahrzeugs
Teil B
EG-Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in Bezug auf die Massen und Abmessungen der Fahrzeuge
Teil C
EG-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit
Teil D
EG-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit
Teil E
EG-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten
Anhang VI Änderungen der Anhänge I, III, IX und XVI der Richtlinie 2007/46/EG