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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 803/2012 der Kommission vom 7. September 2012 zur 177. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen
(ABl. Nr. L 244 vom 08.09.2012 S. 5)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 28. August 2012 beschlossen, zwei natürliche Personen aus seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. September 2012
Anhang |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:
Unter " Natürliche Personen" werden die folgenden Einträge gestrichen:
(a) "Lotfi Ben Abdul Hamid Ben Ali Al-Rihani (auch: a) Lofti Ben Abdul Hamid Ben Ali Al-Rihani) , b) Abderrahmane). Geburtsdatum: 1.7.1977. Geburtsort: Tunis, Tunesien. Staatsangehörigkeit: tunesisch. Reisepassnummer: L886177 (tunesischer Reisepass, ausgestellt am 14.12.1998, abgelaufen am 13.12.2003). Weitere Angaben: Name der Mutter: Habibah al-Sahrawi. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 12.11.2003."
(b) "Ahmed El Bouhali (auch: Abu Katada). Anschrift: Number 43, Rue Essadr El Aadam, Larache, Marokko. Geburtsdatum: 31.5.1963. Geburtsort: Ould Yahia, Sidi Kacem, Marokko. Staatsangehörigkeit: marokkanisch. Nationale Kennziffer: G 0151108 (marokkanischer Personalausweis, ausgestellt am 4. März 1982 in Larache, Marokko). Weitere Angaben: a) italienische Steuernummer: LBHHMD63E31Z330M; b) Name des Vaters: Mohamed Mohamed; c) Name der Mutter: Sfia Sellam; d) soll in Afghanistan verstorben sein. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 29.7.2005."
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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