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Regelwerk, EU-2012, Gefahrgut/Transport EU, Bund

Verordnung (EU) Nr. 612/2012 der Kommission vom 9. Juli 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 178 vom 10.07.2012 S. 5)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Farbe des Musters für die Gemeinschaftslizenz ist am Anfang des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 als "Farbe: Pantone hellblau" festgelegt.

(2) Die Farbe des Musters für die Fahrerbescheinigung ist am Anfang des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 als "Farbe: Pantone rosa" festgelegt.

(3) Es ist notwendig die Farben genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 zu fördern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 genannten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 wird wie folgt geändert:

1. In Anhang II wird in der vierten Zeile der Wortlaut "Farbe: Pantone hellblau - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr" durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Farbe: Pantone hellblau 290 oder dieser Farbe so ähnlich wie möglich - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr";

2. In Anhang III wird in der vierten Zeile der Wortlaut "Farbe: Pantone rosa - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr" durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Farbe: Pantone rosa 182 oder dieser Farbe so ähnlich wie möglich - Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Juli 2012

1) ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 72.

ENDE

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