Regelwerk, EU 2012

Beschl. 2012/115/EU
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Artikel 1 In die nationalen Übergangspläne einzubeziehende Feuerungsanlagen

Artikel 2 Inhalt der nationalen Übergangspläne

Artikel 3 Festsetzung von Emissionsobergrenzen in den nationalen Übergangsplänen

Artikel 4 Durchführung des nationalen Übergangsplans

Artikel 5 Spätere Änderungen des nationalen Übergangsplans

Artikel 6 Überwachung der Einhaltung, Abhilfemaßnahmen und Berichterstattung an die Kommission

Artikel 7

Anhang

1. In den nationalen Übergangsplan einzubeziehende Feuerungsanlagen

2. In den nationalen Übergangsplan aufzunehmende Daten über Feuerungsanlagen

3. Bestimmung der Emissionsobergrenzen

4. Spätere Änderungen der nationalen Übergangspläne

Anlage A

Tabelle A.1 Vorlage für das Verzeichnis der in den nationalen Übergangsplan einzubeziehenden Feuerungsanlagen

Anlage B

Tabelle B.1 Vorlage für die Berechnung der Emissionsobergrenzen für 2016

Tabelle B.2 Vorlage für die Berechnung der Emissionsobergrenzen für 2019

Tabelle B.3 Übersicht über die Emissionsobergrenzen

Anlage C

Tabelle C.1 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zu den Emissionsobergrenzen für 2016 relevante Emissionsgrenzwerte - Andere Feuerungsanlagen als Gasturbinen und Gasmotoren

Tabelle C.2 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur NOx-Emissionsobergrenze für 2016 relevante Emissionsgrenzwerte - Gasturbinen und Gasmotoren

Tabelle C.3 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur SO2-Emissionsobergrenze für 2016 relevante Mindest-Schwefelabscheidegrade - Feuerungsanlagen, die mit einheimischen festen Brennstoffe betrieben werden und aufgrund der Eigenschaften dieser Brennstoffe die Emissionsgrenzwerte für SO2 gemäß Artikel 30 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2010/75/EU nicht einhalten können

Anlage D

Tabelle D.1 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zu den Emissionsobergrenzen für 2019 relevante Emissionsgrenzwerte - Andere Feuerungsanlagen als Gasturbinen und Gasmotoren

Tabelle D.2 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur NOx-Emissionsobergrenze für 2019 relevante Emissionsgrenzwerte - Gasturbinen und Gasmotoren

Tabelle D.3 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur SO2-Emissionsobergrenze für 2019 relevante Mindest-Schwefelabscheidegrade - Feuerungsanlagen, die mit einheimischen festen Brennstoffen betrieben werden und aufgrund der Eigenschaften dieser Brennstoffe die Emissionsgrenzwerte für SO2