Beschl. 2012/115/EU
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Artikel 1 In die nationalen Übergangspläne einzubeziehende Feuerungsanlagen
Artikel 2 Inhalt der nationalen Übergangspläne
Artikel 3 Festsetzung von Emissionsobergrenzen in den nationalen Übergangsplänen
Artikel 4 Durchführung des nationalen Übergangsplans
Artikel 5 Spätere Änderungen des nationalen Übergangsplans
Artikel 6 Überwachung der Einhaltung, Abhilfemaßnahmen und Berichterstattung an die Kommission
1. In den nationalen Übergangsplan einzubeziehende Feuerungsanlagen
2. In den nationalen Übergangsplan aufzunehmende Daten über Feuerungsanlagen
3. Bestimmung der Emissionsobergrenzen
4. Spätere Änderungen der nationalen Übergangspläne
Tabelle A.1 Vorlage für das Verzeichnis der in den nationalen Übergangsplan einzubeziehenden Feuerungsanlagen
Tabelle B.1 Vorlage für die Berechnung der Emissionsobergrenzen für 2016
Tabelle B.2 Vorlage für die Berechnung der Emissionsobergrenzen für 2019
Tabelle B.3 Übersicht über die Emissionsobergrenzen
Tabelle C.1 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zu den Emissionsobergrenzen für 2016 relevante Emissionsgrenzwerte - Andere Feuerungsanlagen als Gasturbinen und Gasmotoren
Tabelle C.2 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur NOx-Emissionsobergrenze für 2016 relevante Emissionsgrenzwerte - Gasturbinen und Gasmotoren
Tabelle C.3 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur SO2-Emissionsobergrenze für 2016 relevante Mindest-Schwefelabscheidegrade - Feuerungsanlagen, die mit einheimischen festen Brennstoffe betrieben werden und aufgrund der Eigenschaften dieser Brennstoffe die Emissionsgrenzwerte für SO2 gemäß Artikel 30 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2010/75/EU nicht einhalten können
Tabelle D.1 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zu den Emissionsobergrenzen für 2019 relevante Emissionsgrenzwerte - Andere Feuerungsanlagen als Gasturbinen und Gasmotoren
Tabelle D.2 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur NOx-Emissionsobergrenze für 2019 relevante Emissionsgrenzwerte - Gasturbinen und Gasmotoren
Tabelle D.3 Für die Berechnung der einzelnen Beiträge zur SO2-Emissionsobergrenze für 2019 relevante Mindest-Schwefelabscheidegrade - Feuerungsanlagen, die mit einheimischen festen Brennstoffen betrieben werden und aufgrund der Eigenschaften dieser Brennstoffe die Emissionsgrenzwerte für SO2