Regelwerk, EU 2012

RL 2012/18/EU
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Beurteilung der Gefahren schwerer Unfälle in Bezug auf einen bestimmten gefährlichen Stoff

Artikel 5 Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6 Zuständige Behörde

Artikel 7 Mitteilungen

Artikel 8 Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 9 Domino-Effekte

Artikel 10 Sicherheitsbericht

Artikel 11 Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 12 Notfallpläne

Artikel 13 Überwachung der Ansiedlung

Artikel 14 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 15 Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 16 Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen und zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 17 Von der zuständigen Behörde nach einem schweren Unfall zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 18 Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 19 Verbot der Weiterführung

Artikel 20 Inspektionen

Artikel 21 Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 22 Zugang zu Informationen und Vertraulichkeit

Artikel 23 Zugang zu Gerichten

Artikel 24 Leitlinien

Artikel 25 Änderung der Anhänge

Artikel 26 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27 Ausschussverfahren

Artikel 28 Sanktionen

Artikel 29 Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 30 Änderung der Richtlinie 96/82/EG

Artikel 31 Umsetzung

Artikel 32 Aufhebung

Artikel 33 Inkrafttreten

Artikel 34 Adressaten

Anhang I Gefährliche Stoffe

Teil 1
Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen

Teil 2
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II In dem Sicherheitsbericht gemäß Artikel 10 zu berücksichtigende Mindestdaten und Mindestinformationen

Anhang III Informationen gemäß Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 10 betreffend das Sicherheitsmanagementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV In die Notfallpläne gemäß Artikel 12 aufzunehmende Daten und Informationen

Anhang V Einzelheiten, die der Öffentlichkeit gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1, Teil 2

Anhang VI Kriterien für die in Artikel 18 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen schweren Unfall

Anhang VII