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Regelwerk, EU 2011, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 der Kommission vom 2. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 320 vom 03.12.2011 S. 18)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln 2 sind Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB in einer Reihe von Lebensmitteln festgelegt.

(2) Dioxine gehören zu einer Gruppe von 75 polychlorierten Dibenzo-pdioxin-Kongeneren (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuran-Kongeneren (PCDF), von denen 17 toxikologisch relevant sind. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe von 209 verschiedenen Kongeneren, die sich nach ihren toxikologischen Eigenschaften in zwei Gruppen unterteilen lassen: 12 Kongenere besitzen toxikologische Eigenschaften, die denen der Dioxine ähneln, weswegen sie oft als "dioxinähnliche PCB" ("DL- PCB" - dioxinlike PCBs) bezeichnet werden. Die übrigen PCB weisen ein völlig anderes toxikologisches Profil auf, welches demjenigen der Dioxine nicht ähnelt, und werden daher als "nicht dioxinähnliche PCB" ("NDL-PCB" - non dioxinlike PCBs) bezeichnet.

(3) Kongenere aus der Gruppe der Dioxine und der DL-PCB sind in unterschiedlichem Maße toxisch. Um die Toxizität dieser unterschiedlichen Verbindungen addieren zu können, wurde der Begriff der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) eingeführt, was Risikobewertungen und Kontrollen erleichtert. Damit lassen sich die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch relevanter Dioxin-Kongenere und dioxinähnlicher PCB-Kongenere als quantifizierbare Einheit ausdrücken, die als "TCDD-Toxizitäts-Äquivalent" (TEQ) bezeichnet wird.

(4) Vom 28. bis 30. Juni 2005 hielt die Weltgesundheitsorganisation ("WHO") einen Experten-Workshop zu den 1998 von der WHO aufgestellten TEF-Werten ab. Einige TEF-Werte wurden geändert, insbesondere die der PCB, octachlorierten Kongenere und der Pentachlorfurane. Daten zur Auswirkung der neuen TEF-Werte sowie die jüngsten Vorkommensdaten können dem wissenschaftlichen Bericht "Results of the monitoring of dioxin levels in food and feed" 3 Dioxingehalte in Lebens- und Futtermitteln) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entnommen werden. Daher sollten die Höchstgehalte für PCB unter Berücksichtigung dieser neuen Daten überprüft werden.

(5) Das Wissenschaftliche Gremium der EFSa für Kontaminanten in der Lebensmittelkette hat auf Ersuchen der Kommission ein Gutachten bezüglich des Vorkommens von NDL-PCB in Futter- und Lebensmitteln 4 abgegeben.

(6) Die Summe von sechs Marker- oder Indikator-PCB (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180) macht ungefähr die Hälfte der insgesamt in Futter- und Lebensmitteln vorkommenden NDL-PCB aus. Diese Summe wird als geeigneter Marker für das Vorkommen von NDL-PCB und die Exposition des Menschen diesen gegenüber betrachtet und sollte daher als Höchstgehalt festgelegt werden.

(7) Die Höchstgehalte wurden unter Berücksichtigung neuester Vorkommensdaten festgelegt, die in dem wissenschaftlichen Bericht der EFSa "Results of the monitoring of non dioxinlike PCBs in food and feed" 5 (Ergebnisse der Überwachung von nicht dioxinähnlichen PCB in Lebens- und Futtermitteln) zusammengestellt wurden. Obwohl es möglich ist, geringere Bestimmungsgrenzen (LOQ) zu erreichen, ist zu beobachten, dass eine beträchtliche Anzahl von Laboratorien eine LOQ von 1 µg/kg Fett oder sogar von 2 µg/kg Fett verwendet. WÌrden die Ergebnisse der Analysen als Obergrenze ausgedrückt, würde dies in einigen Fällen dazu führen, dass, falls sehr strenge Höchstgehalte festgelegt werden, der Gehalt dicht am Höchstgehalt liegt, obwohl keine PCB quantifiziert wurden. Es wurde auch festgestellt, dass für einige Lebensmittelkategorien nur wenig Datenmaterial vorliegt. Daher sollten die Höchstgehalte in drei Jahren auf der Grundlage von mehr Datenmaterial überprüft werden, das mit einem Analyseverfahren gewonnen wurde, das empfindlich genug ist, dass damit auch niedrige Gehalte quantifiziert werden können.

(8) Im Rahmen einer Ausnahmeregelung ist es Finnland und Schweden gestattet, Fisch aus dem Ostseeraum, der zum Verzehr in ihrem Hoheitsgebiet bestimmt ist und höhere Dioxingehalte als die für Dioxine, die Summe von Dioxinen und für DL-PCB in Fisch festgelegten Höchstgehalte aufweist, in Verkehr zu bringen. Diese Mitgliedstaaten haben die Bedingungen hinsichtlich der Information der Verbraucher über Ernährungsempfehlungen erfüllt. Sie teilen der Kommission jedes Jahr die Ergebnisse ihrer Kontrollen des Dioxingehalts in Fisch aus dem Ostseeraum mit und berichten über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Belastung der Menschen durch Dioxine in Fisch aus dem Ostseeraum zu senken.

(9) Aus den Ergebnissen der von Schweden und Finnland durchgeführten Überwachung des Dioxin- und DL-PCB- Gehalts ergibt sich, dass die Ausnahmeregelung auf bestimmte Fischarten beschränkt werden könnte. Da Dioxine und PCB in der Umwelt und daher auch in Fisch weiterhin vorkommen werden, sollte die Ausnahmeregelung keiner Befristung unterliegen.

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