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Regelwerk, EU 2011, Kultur - EU Bund

Empfehlung 2011/711/EU der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung

(ABl. Nr. L 283 vom 29.10.2011 S. 39;
Empf. 2021/1970 - ABl. L 401 vom 12.11.2021 S. 5 *)



aufgehoben/ersetzt zum ... gem. ErwG 22 der Empf. (EU) 2021/1970

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Digitalen Agenda für Europa, die Teil der Strategie Europa 2020 ist, wird ein optimaler Einsatz der Informationstechnologien zur Steigerung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensqualität der europäischen Bürger angestrebt. Einer der zentralen Handlungsbereiche der Digitalen Agenda ist die Digitalisierung und Bewahrung des kulturellen Gedächtnisses Europas, das u. a. Druckwerke (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften), Fotografien, Museumsstücke, Archivgut, Tonaufzeichnungen und audiovisuelles Material, Denkmäler und archäologische Stätten (nachstehend "kulturelles Material") umfasst.

(2) Die EU-Strategie für die Digitalisierung und Bewahrung baut auf der Arbeit auf, die in den letzten Jahren im Rahmen der Initiative für digitale Bibliotheken geleistet wurde. Die europäischen Maßnahmen auf diesem Gebiet, zu denen auch der Aufbau von Europeana - Europas digitale Bibliothek, Archiv und Museum - gehört, fanden die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates, so zuletzt in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010. Im Arbeitsplan für den Kulturbereich 2011-2014, den der Rat auf seiner Tagung am 18. und 19. November 2010 aufstellte, wird die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens auf dem Gebiet der Digitalisierung hervorgehoben.

(3) Am 28. August 2006 gab die Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten ab, die darauf abzielt, das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial des europäischen Kulturerbes mit Hilfe des Internets optimal auszunutzen. Wie die Berichte der Mitgliedstaaten von 2008 und 2010 über die Umsetzung der Empfehlung belegen, sind Fortschritte gemacht worden. Nicht alle Mitgliedstaaten sind jedoch gleichermaßen vorangekommen, und die verschiedenen Punkte der Empfehlung sind nicht in gleichem Maße umgesetzt worden.

(4) Überdies hat sich das Umfeld für die Digitalisierungsbemühungen und für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in den letzten Jahren erheblich verändert. Neue Elemente sind beispielsweise der Start von Europeana im November 2008, die Veröffentlichung des Berichts "Die neue Renaissance", den der "Ausschuss der Weisen" am 10. Januar 2011 über den Online-Zugang zum europäischen Kulturerbe vorlegte, sowie der Kommissionsvorschlag vom 24. Mai 2011 für eine Richtlinie über verwaiste Werke.

(5) Die den Mitgliedstaaten empfohlenen Maßnahmen für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung des Kulturerbes und für seine digitale Bewahrung sollten daher auf den neuesten Stand gebracht werden. In diesem Zusammenhang sollte die Herstellung digitalisierten Materials aus Beständen der Bibliotheken, Archive und Museen weiter vorangetrieben werden, damit Europa seine international führende Stellung auf dem Gebiet der Kultur und der kreativen Inhalte behaupten und seinen Reichtum an kulturellem Material bestmöglich nutzen kann. Wie auch vom "Ausschuss der Weisen" für den Online-Zugang zum europäischen Kulturerbe hervorgehoben, muss Europa jetzt handeln, um sich die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Bewahrung zueigen zu machen. Sollten die Mitgliedstaaten ihre Investitionen in diesem Bereich nun nicht weiter aufstocken, besteht durchaus die Gefahr, dass der kulturelle und wirtschaftliche Nutzen des digitalen Wandels in anderen Teilen der Welt zum Tragen kommt und nicht in Europa.

(6) Dank der Online-Zugänglichkeit des kulturellen Materials werden die Bürger überall in Europa die Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen und es zu Studien-, Freizeit- und Arbeitszwecken zu nutzen. Das vielfältige und mehrsprachige Kulturerbe Europas wird auf diese Weise im Internet deutlich zur Geltung gebracht; gleichzeitig wird den Kultureinrichtungen Europas die Digitalisierung ihrer Bestände dabei helfen, weiterhin ihre Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, unser Kulturerbe im digitalen Umfeld zugänglich zu machen und zu bewahren.

(7) Darüber hinaus kann das digitalisierte Material - sowohl zu gewerblichen als auch nichtgewerblichen Zwecken -weiter verwendet werden, beispielsweise für die Entwicklung von Lern- und Bildungsinhalten, Dokumentarfilmen, Tourismusanwendungen, Spielen, Animationen und Entwurfswerkzeugen, sofern dies unter vollständiger Beachtung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte erfolgt. Es liefert wichtiges Ausgangsmaterial für die Kreativbranchen, die 3,3 % des BIP und 3 % der Arbeitsplätze in der EU ausmachen. Diese Branchen stehen vor einem digitalen Umbruch, der herkömmliche Modelle in Frage stellt, neue Wertschöpfungsketten entstehen lässt und neue Geschäftsmodelle erforderlich macht. Die Digitalisierung und breite Zugänglichkeit von Kulturressourcen bietet enorme wirtschaftliche Chancen und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung der kulturellen und kreativen Fähigkeiten in Europa und für die Präsenz der europäischen Wirtschaft auf diesem Gebiet.

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