Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2011, Abfall - EU Bund |
Verordnung (EU) Nr. 661/2011 der Kommission vom 8. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 181 vom 09.07.2011 S. 22)
Die Europäische Kommission
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1, insbesondere auf Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 3,
nach Anhörung der betroffenen Staaten, in Erwägung nachstehenden Grundes:
Die Kommission hat weitere Informationen über Bosnien und Herzegowina sowie über Malaysia erhalten. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission 2 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Anhang |
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird wie folgt geändert:
1. Der Eintrag für Bosnien und Herzegowina erhält folgende Fassung:
"Bosnien und Herzegowina
a) | b) | c) | d) |
unter B1010: - Eisen- und Stahlschrott - Kupferschrott - Aluminiumschrott - Zinkschrott - Zinnschrott |
|||
unter B1020: - Bleischrott (ausgenommen Bleiakkumulatoren) |
|||
B1050 | |||
B1090 | |||
B1100: - Tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt von weniger als 0,5 % |
|||
unter B1120: - Übergangsmetalle, ausgenommen Katalysatorabfälle (verbrauchte Katalysatoren, gebrauchte flüssige oder sonstige Katalysatoren) der Liste a Scandium |
|||
B1130 | |||
B2020 | |||
B3010 | |||
B3020 | |||
B3050 | |||
B3065 | |||
B3140 | |||
GC 020" |
2. Der Eintrag für Malaysia zum Abfallcode GH013 erhält folgende Fassung:
"Malaysia
a) | b) | c) | d) |
GH013 3915 30 ex 390410-40 |
"
_____
1) ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1.
2) ABl. Nr. L 316 vom 04.12.2007 S. 6.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion