VO (EU) 305/2011
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Grundanforderungen an Bauwerke und Wesentliche Merkmale von Bauprodukten
Kapitel II
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Leistungserklärung
Artikel 5 Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung
Artikel 6 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 7 Zurverfügungstellung der Leistungserklärung
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze und Verwendung der CE- Kennzeichnung
Artikel 9 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 10 Produktinformationsstellen für das Bauwesen
Kapitel III
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 11 Pflichten der Hersteller
Artikel 12 Bevollmächtigte
Artikel 13 Pflichten der Importeure
Artikel 14 Pflichten der Händler
Artikel 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV
Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 17 Harmonisierte Normen
Artikel 18 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 19 Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 20 Grundsätze für die Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente
Artikel 21 Pflichten der Technischen Bewertungsstellen, die einen Antrag auf eine Europäische Technische Bewertung erhalten
Artikel 22 Veröffentlichung
Artikel 23 Streitbeilegung bei Uneinigkeit zwischen Technischen Bewertungsstellen
Artikel 24 Inhalt des Europäischen Bewertungsdokuments
Artikel 25 Formale Einwände gegen Europäische Bewertungsdokumente
Artikel 26 Europäische Technische Bewertung
Artikel 27 Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 28 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Kapitel V
Technische Bewertungsstellen
Artikel 29 Benennung, Überwachung und Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 30 Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 31 Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 32 Finanzierung durch die Union
Artikel 33 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 34 Verwaltung und Überwachung
Artikel 35 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel VI
Vereinfachte Verfahren
Artikel 36 Verwendung einer Angemessenen Technischen Dokumentation
Artikel 37 Anwendung vereinfachter Verfahren durch Kleinstunternehmen
Artikel 38 Andere vereinfachte Verfahren
Kapitel VIa
Notfallverfahren
Artikel 38a Anwendung der Notfallverfahren
Artikel 38b Priorisierung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von als krisenrelevante Waren eingestuften Bauprodukten
Artikel 38c Leistungsbewertung und Leistungserklärung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen
Artikel 38d Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Kapitel VII
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 39 Notifizierung
Artikel 40 Notifizierende Behörden
Artikel 41 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 42 Informationspflicht der Mitgliedstaaten
Artikel 43 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 44 Konformitätsvermutung
Artikel 45 Zweigstellen und Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen
Artikel 46 Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle
Artikel 47 Anträge auf Notifizierung
Artikel 48 Notifizierungsverfahren
Artikel 49 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 50 Änderungen der Notifizierung
Artikel 51 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 52 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 53 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 54 Erfahrungsaustausch
Artikel 55 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII
Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 56 Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 57 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 58 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch vorschriftskonforme Bauprodukte
Artikel 59 Formale Nichtkonformität
Kapitel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 60 Delegierte Rechtsakte
Artikel 61 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 62 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 63 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 64 Ausschuss
Artikel 65 Aufhebung
Artikel 66 Übergangsbestimmungen
Artikel 67 Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 68 Inkrafttreten
Anhang I Grundanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
5. Schallschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments
1. Beantragung einer Europäischen Technischen Bewertung2. Vertrag
3. Arbeitsprogramm
4. Entwurf des Europäischen Bewertungsdokuments
5. Teilnahme der Kommission
6. Verlängerung und Fristüberschreitung
7. Änderung und Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments
8. Zu veröffentlichendes endgültiges Europäisches Bewertungsdokument
Anhang III Leistungsklärung
Anleitungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
1. Allgemeines2. Flexibilität
3. Anleitung zum ausfüllen des Formulars
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die technischen Bewertungsstellen
Tabelle 1 - ProduktbereicheTabelle 2 - Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
3. Bereichsübergreifende Notifizierungen: Wesentliche Merkmale, für die die Angabe der Fundstelle einer einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation nicht erforderlich ist