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Regelwerk, EU 2011, Immissionsschutz - EU Bund

Beschluss 2011/92/EU der Kommission vom 10. Februar 2011 zur Einführung eines Fragebogens für den ersten Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 657)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 37 vom 11.02.2011 S. 19)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Richtlinie 2009/31/EG legen die Mitgliedstaaten der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2009/31/EG unter Einbeziehung des in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b dieser Richtlinie genannten Registers vor.

(2) Gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Richtlinie 2009/31/EG ist der Bericht außerdem auf der Grundlage eines Fragebogens oder Schemas zu erstellen, den bzw. das die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 6 der Richtlinie 91/692/EWG ausgearbeitet hat. Ein Fragebogen mit Fragen zu allen maßgeblichen Bestandteilen der Richtlinie 2009/31/EG scheint am besten dazu geeignet sicherzustellen, dass die Angaben in den Berichten der Mitgliedstaaten vollständig und vergleichbar sind.

(3) Der erste Bericht ist der Kommission bis zum 30. Juni 2011 zu übermitteln. Der von der Kommission ausgearbeitete Fragebogen sollte den Mitgliedstaaten spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist für die Übermittlung des Berichts zugesandt werden.

(4) Die im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung gemäß dem in Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG genannten Verfahren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten verwenden den Fragebogen im Anhang als Grundlage für den ersten Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2009/31/EG.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Februar 2011

1) ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 114.

2) ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991 S. 48.

.

Fragebogen zur Durchführung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid (nachstehend "die Richtlinie") Anhang

1. Allgemeine Beschreibung

1.1 Welche wesentlichen Änderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und des Genehmigungssystems waren erforderlich, um die Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen? Bitte geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt die einschlägigen Umsetzungsvorschriften in Kraft getreten sind.

1.2 Welche zuständige(n) Behörde(n) ist (sind) für die Aufgaben im Rahmen dieser Richtlinie zuständig (Artikel 23)?

2. Koordinierung des Genehmigungsverfahrens

2.1 Wie wird im einzelstaatlichen Recht sichergestellt, dass Genehmigungsverfahren und Auflagen voll koordiniert werden, wenn mehr als eine zuständige Behörde beteiligt ist? Wie funktioniert die Koordinierung in der Praxis?

Machen Sie insbesondere detaillierte Angaben zur Koordinierung zwischen den für die Durchführung der Richtlinie sowie der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 zuständigen Behörden.

3. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

3.1 Welche Bestimmungen sind im Fall des grenzüberschreitenden Transports von CO2, grenzübergreifender Speicherstätten oder grenzübergreifender Speicherkomplexe vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen dieser Richtlinie gemeinsam erfüllt werden (Artikel 24)?

3.2 Sind in der Praxis bereits Erfahrungen mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gemacht worden?

4. Standortauswahl für die Speicherstätten und Explorationsgenehmigungen

4.1

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