RL 2011/91/EU
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Artikel 9 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
(gemäß Artikel 7)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht
(gemäß Artikel 7)