RL 2011/65/EU
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung
Artikel 5 Anpassung der Anhänge an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 6 Überprüfung und Änderung der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, in Anhang II
Artikel 7 Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 8 Verpflichtungen der Bevollmächtigten
Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure
Artikel 10 Verpflichtungen der Vertreiber
Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen der Hersteller auch für Importeure und Vertreiber gelten
Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Artikel 13 EU-Konformitätserklärung
Artikel 14 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 15 Vorschriften und Voraussetzungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Konformitätsvermutung
Artikel 17 Förmlicher Widerspruch gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 Marktüberwachung und Kontrolle von in den Unionsmarkt eingeführten Elektro- und Elektronikgeräten
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 21 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 22 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 23 Sanktionen
Artikel 24 Überprüfung
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Aufhebung
Artikel 27 Inkrafttreten
Artikel 28 Adressaten
Anhang I Von dieser Richtlinie erfasste Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang II Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, gemäß Artikel 4 Absatz 1 und zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent
Anhang III Von der Beschränkung des Artikels 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen
Anhang IV Von der Beschränkung ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Anhang V Anträge auf Gewährung, Erneuerung und Widerruf von Ausnahmen
Anhang VI EU-Konformitätserklärung
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit nachfolgenden Änderungen
Teil B
Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht