RL 2011/35/EU
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Kapitel I
Anwendungsbereich
Kapitel II
Regelung der Verschmelzung durch Aufnahme einer oder mehrerer Gesellschaften durch eine andere Gesellschaft und der Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
Kapitel III
Verschmelzung durch Aufnahme
Kapitel IV
Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft
Kapitel V
Verschmelzung einer Gesellschaft mit einer anderen, der Mindestens 90 % der Aktien der ersteren Gehören
Artikel 24 Die Mitgliedstaaten regeln für die Gesellschaften, die ihrem Recht unterliegen, den Vorgang, durch den eine oder mehrere
Kapitel VI
Andere der Verschmelzung gleichgestellte Vorgänge
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
(gemäß Artikel 32)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht
(gemäß Artikel 32)
(Stand: 06.05.2022)
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