VO (EU) 1177/2010
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Fahrscheine und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Andere ausführende Parteien
Artikel 6 Ausschluss der Rechts- und Verpflichtungsbeschränkung
Kapitel II
Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Artikel 7 Recht auf Beförderung
Artikel 8 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 9 Zugänglichkeit und Information
Artikel 10 Anspruch auf Hilfeleistung in Häfen und an Bord von Schiffen
Artikel 11 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 12 Entgegennahme von Meldungen und Festlegung von Anlaufstellen
Artikel 13 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 14 Unterweisung und Instruktionen
Artikel 15 Entschädigung für Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen
Kapitel III
Pflichten der Beförderer und Terminalbetreiber bei Reiseunterbrechung
Artikel 16 Informationen bei annullierten oder verspäteten Abfahrten
Artikel 17 Hilfeleistung bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt
Artikel 18 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung bei annullierten oder verspäteten Abfahrten
Artikel 19 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass bei verspäteter Ankunft
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Weitergehende Ansprüche
Kapitel IV
Allgemeine Regeln für Informationen und Beschwerden
Artikel 22 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 23 Unterrichtung über Fahrgastrechte
Artikel 24 Beschwerden
Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 25 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 27 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 29 Bericht
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Recht von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäss Artikel 8
Anhang II Hilfeleistung in Häfen, einschliesslich beim Ein- und Ausschiffen, gemäss den Artikeln 10 und 13
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen gemäss den Artikeln 10 und 13
Anhang IV Unterweisung, einschliesslich Instruktionen, für den Umgang mit behinderten Menschen gemäss Artikel 14
A. Unterweisung, einschließlich Instruktionen, zur Sensibilisierung für den Umgang mit behinderten Menschen