Regelwerk, EU 2010

VO (EU) 1177/2010
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Definitionen

Artikel 4 Fahrscheine und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5 Andere ausführende Parteien

Artikel 6 Ausschluss der Rechts- und Verpflichtungsbeschränkung

Kapitel II
Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Artikel 7 Recht auf Beförderung

Artikel 8 Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 9 Zugänglichkeit und Information

Artikel 10 Anspruch auf Hilfeleistung in Häfen und an Bord von Schiffen

Artikel 11 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen

Artikel 12 Entgegennahme von Meldungen und Festlegung von Anlaufstellen

Artikel 13 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 14 Unterweisung und Instruktionen

Artikel 15 Entschädigung für Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen

Kapitel III
Pflichten der Beförderer und Terminalbetreiber bei Reiseunterbrechung

Artikel 16 Informationen bei annullierten oder verspäteten Abfahrten

Artikel 17 Hilfeleistung bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt

Artikel 18 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung bei annullierten oder verspäteten Abfahrten

Artikel 19 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass bei verspäteter Ankunft

Artikel 20 Ausnahmen

Artikel 21 Weitergehende Ansprüche

Kapitel IV
Allgemeine Regeln für Informationen und Beschwerden

Artikel 22 Recht auf Reiseinformationen

Artikel 23 Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 24 Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 25 Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 26 Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 27 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 28 Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 29 Bericht

Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 31 Inkrafttreten

Anhang I Recht von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäss Artikel 8

Anhang II Hilfeleistung in Häfen, einschliesslich beim Ein- und Ausschiffen, gemäss den Artikeln 10 und 13

Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen gemäss den Artikeln 10 und 13

Anhang IV Unterweisung, einschliesslich Instruktionen, für den Umgang mit behinderten Menschen gemäss Artikel 14

A. Unterweisung, einschließlich Instruktionen, zur Sensibilisierung für den Umgang mit behinderten Menschen

B.