Regelwerk, EU 2010

VO (EU) 1141/2010
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Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Koordinierende Behörden in den Mitgliedstaaten

Artikel 4 Antragstellung

Artikel 5 Form und Inhalt des Antrags

Artikel 6 Prüfung des Antrags

Artikel 7 Vorherige Kontaktaufnahme

Artikel 8 Zugang zum Antrag

Artikel 9 Einreichung der ergänzenden Unterlagen

Artikel 10 Inhalt der ergänzenden Unterlagen

Artikel 11 Prüfung der ergänzenden Unterlagen

Artikel 12 Rücknahme des Antrags und Wechsel des Antragstellers

Artikel 13 Von Dritten übermittelte Informationen

Artikel 14 Bewertung durch den berichterstattenden und den berichtmiterstattenden Mitgliedstaat

Artikel 15 Stellungnahmen zum Bewertungsbericht im Hinblick auf die erneute Aufnahme und Zugang zu diesem Bericht und zu der Kurzfassung der ergänzenden Unterlagen

Artikel 16 Beurteilung des Bewertungsberichts im Hinblick auf die erneute Aufnahme

Artikel 17 Beurteilungsbericht und Vorlage von Entwürfen von Rechtsakten

Artikel 18 Zugang zum Beurteilungsbericht

Artikel 19 Gebühren und Abgaben

Artikel 20 Andere Entgelte, Abgaben oder Gebühren

Artikel 21 Inkrafttreten

Anhang I Liste der in Artikel 1 genannten Wirkstoffe mit den entsprechenden berichterstattenden Mitgliedstaaten ("BMS") und berichtmiterstattenden Mitgliedstaaten ("BMMS") sowie dem letztmöglichen Tag für die Einreichung der Unterlagen

Anhang II Form des Antrags gemäß Artikel 5 Absatz 1

1. Angaben zum Antragsteller

2. Angaben zur Erleichterung der Identifizierung des Wirkstoffs