VO (EU) 1141/2010
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Koordinierende Behörden in den Mitgliedstaaten
Artikel 4 Antragstellung
Artikel 5 Form und Inhalt des Antrags
Artikel 6 Prüfung des Antrags
Artikel 7 Vorherige Kontaktaufnahme
Artikel 8 Zugang zum Antrag
Artikel 9 Einreichung der ergänzenden Unterlagen
Artikel 10 Inhalt der ergänzenden Unterlagen
Artikel 11 Prüfung der ergänzenden Unterlagen
Artikel 12 Rücknahme des Antrags und Wechsel des Antragstellers
Artikel 13 Von Dritten übermittelte Informationen
Artikel 14 Bewertung durch den berichterstattenden und den berichtmiterstattenden Mitgliedstaat
Artikel 15 Stellungnahmen zum Bewertungsbericht im Hinblick auf die erneute Aufnahme und Zugang zu diesem Bericht und zu der Kurzfassung der ergänzenden Unterlagen
Artikel 16 Beurteilung des Bewertungsberichts im Hinblick auf die erneute Aufnahme
Artikel 17 Beurteilungsbericht und Vorlage von Entwürfen von Rechtsakten
Artikel 18 Zugang zum Beurteilungsbericht
Artikel 19 Gebühren und Abgaben
Artikel 20 Andere Entgelte, Abgaben oder Gebühren
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Liste der in Artikel 1 genannten Wirkstoffe mit den entsprechenden berichterstattenden Mitgliedstaaten ("BMS") und berichtmiterstattenden Mitgliedstaaten ("BMMS") sowie dem letztmöglichen Tag für die Einreichung der Unterlagen
Anhang II Form des Antrags gemäß Artikel 5 Absatz 1
1. Angaben zum Antragsteller2. Angaben zur Erleichterung der Identifizierung des Wirkstoffs