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Regelwerk, EU 2010, Immissionsschutz - EU Bund

Beschluss 2010/681/EU der Kommission vom 9. November 2010 über einen Fragebogen für Berichte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, für den Zeitraum 2011-2013

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7591)

(ABl. Nr. L 292 vom 10.11.2010 S. 65)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 1999/13/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Berichte über die Durchführung der genannten Richtlinie anhand eines von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 6 der Richtlinie 91/692/EWG ausgearbeiteten Fragebogens oder Schemas zu erstellen.

(2) Die Mitgliedstaaten haben Berichte über die Durchführung der genannten Richtlinie für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 gemäß der Entscheidung 2002/529/EG der Kommission vom 27. Juni 2002 über einen Fragebogen für Berichte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen 3, erstellt.

(3) Die Mitgliedstaaten haben Berichte über die Durchführung der genannten Richtlinie für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 gemäß der Entscheidung 2006/534/EG der Kommission vom 20. Juli 2006 über einen Fragebogen zur Erstellung von Berichten der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG im Zeitraum 2005-2007 4 erstellt.

(4) Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Berichte über die Durchführung der genannten Richtlinie für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 gemäß der Entscheidung 2007/531/EG der Kommission vom 26. Juli 2007 über einen Fragebogen für Berichte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, für den Zeitraum 2008-2010 5, bis spätestens 30. September 2011 zu erstellen.

(5) Der vierte Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.

(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten verwenden den Fragebogen im Anhang zu diesem Beschluss bei der Erstellung des Berichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013, der der Kommission nach Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 1999/13/EG vorzulegen ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. November 2010

1) ABl. L 85 vom 29.03.1999 S. 1.

2) ABl. L 377 vom 31.12.1991 S. 48.

3) ABl. L 172 vom 02.07.2002 S. 57.

4) ABl. L 213 vom 03.08.2006 S. 4.

5) ABl. L 195 vom 27.07.2007 S. 47.

.

 Fragebogen über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, für den Zeitraum 2011-2013 Anhang

1. Allgemeine Beschreibung

Nennen Sie die im Berichtszeitraum durchgeführten wichtigen Änderungen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, die in Bezug auf die Richtlinie 1999/13

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