VO (EU) 185/2010
- Inhalt =>
Artikel 1 Zielsetzung
Artikel 2 Durchführungsbestimmungen
Artikel 3 Aufhebung
Artikel 4 Inkrafttreten
1. Flughafensicherheit
1.0 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anforderungen an die Flughafenplanung
1.1.1 Abgrenzungen1.1.2 Sicherheitsbereiche
1.1.3 Sensible Teile der Sicherheitsbereiche
1.2 Zugangskontrolle
1.2.1 Zugang zur Luftseite1.2.2 Zugang zu Sicherheitsbereichen
1.2.3 Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Gemeinschaft und Flughafenausweise
1.2.4 Ergänzende Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Gemeinschaft
1.2.5 Ergänzende Vorschriften für Flughafenausweise
1.2.6 Vorschriften für Fahrzeugausweise
1.2.7 Begleiteter Zugang
1.2.8 Weitere Ausnahmen
1.3 Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen
1.3.1 Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen1.3.2 Ausnahmen und besondere Kontrollverfahren
1.4 Überprüfung von Fahrzeugen
1.4.1 In sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge1.4.2 In nicht sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge
1.4.3 Überprüfungsmethoden
1.4.4 Ausnahmen und besondere Überprüfungsverfahren
1.5 Überwachung, Bestreifung und andere physische Kontrollen
1.6. Verbotene Gegenstände
Anlage 1-A
Andere Personen als Fluggäste
2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen
3. Sicherheit von Luftfahrzeugen
3.0 Allgemeine Bestimmungen
3.1 Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.1.2 Die Durchführung einer Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.1.3 Informationen zur Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
3.2 Sicherung der Luftfahrzeuge
3.2.1 Sicherung der Luftfahrzeuge - Allgemeines
3.2.2 Zusätzliche Sicherung von Luftfahrzeugen mit geschlossenen Außentüren in nicht sensiblen Teilen von Sicherheitsbereichen
Anlage 3-A Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung
Anlage 3-B Sicherheit von Luftfahrzeugen
4. Fluggäste und Handgepäck
4.0 Allgemeine Bestimmungen
4.1 Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck
4.1.1 Kontrolle von Fluggästen
4.1.2 Kontrolle des Handgepäcks
4.1.3 Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) 4.1.3.1. Die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen erfolgt durch
4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck
4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste
4.4 Verbotene Gegenstände
Anlage 4-A Anforderungen an Durchsuchungen von Hand
Anlage 4-B Fluggäste und Handgepäck
Anlage 4-C Fluggäste und Handgepäck
Anlage 4-D - gestrichen -
5. Aufgegebenes Gepäck
5.0. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Kontrolle von aufgegebenem Gepäck
5.2. Schutz von aufgegebenem Gepäck
5.3. Zuordnung von aufgegebenem Gepäck
5.4. Verbotene Gegenstände
Anlage 5-A Aufgegebenes Gepäck
Anlage 5-B Aufgegebenes Gepäck
6. Fracht und Post
6.0 Allgemeine Bestimmungen
6.0.2 Als verbotene Gegenstände in Fracht- und Postsendungen gelten
6.0.3 Als verbotene Gegenstände in Postsendungen gelten
6.1 Sicherheitskontrollen - Allgemeine Bestimmungen
6.2 Kontrolle
6.2.1 Kontrolle
6.2.2 Ausnahmen von der Kontrolle
6.3 Reglementierte Beauftragte
6.3.1 Zulassung von reglementierten Beauftragten
6.3.2 Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Beauftragten durchzuführen sind
6.4 Bekannte Versender
6.4.1 Zulassung bekannter Versender
6.4.2 Sicherheitskontrollen, die von bekannten Versendern durchzuführen sind
6.5 Geschäftliche Versender
6.6 Schutz der Fracht und der Postsendungen
6.6.1 Schutz der Fracht und der Postsendungen bei der Beförderung
6.6.2. Schutz der Fracht und der Postsendungen auf Flughäfen
6.7. Fracht und Post mit hohem Risiko
6.8. Schutz der aus einem Drittstaat in die Union Beförderten Fracht und Post
6.8.1. Benennung von Luftfahrtunternehmen
6.8.2. EU-Validierung der Luftsicherheit für ACC3
6.8.3. Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post, die aus einem Drittstaat ankommen
6.8.4. Validierung reglementierter Beauftragter und bekannter Versender
6.8.5. Nichteinhaltung der Vorschriften und Entzug der ACC3-Benennung
Anlage 6-A Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter
Anlage 6-B Leitlinien für Bekannte Versender
Anlage 6-C Validierungprüfliste für Bekannte Versender
Teil 1 Organisation und Zuständigkeiten
Teil 2 Identifizierbare Luftfracht/Luftpost ("Anvisierbarkeit")
Teil 3 Einstellung und Schulung von Personal
Teil 4 Physische Sicherheit
Teil 5 Produktion
Teil 6 Verpackung
Teil 7 Lagerung
Teil 8 Versand
Teil 8A Sendungen anderen Ursprungs
Teil 9 Transport
Anlage 6-C2
Validierungsprüfliste für die EU-Validierung der Luftsicherheit reglementierter Beauftragter in einem Drittland
Teil 1 Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers
Teil 2 Organisation und Zuständigkeiten des reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 3 Einstellung und Schulung von Personal
Teil 4 Annahmeverfahren
Teil 5 Kontrolle
Teil 6 Fracht und Post mit hohem Risiko (HRCM)
Teil 7 Schutz der gesicherten Luftfracht und Luftpost
Teil 8 Dokumentation
Teil 9 Transport
Teil 10 Einhaltung der Bestimmungen
Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen
Anlage 6-C3 Validierungsprüfliste für ACC3
Teil 1 Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers
Teil 2 Organisation und Zuständigkeiten des ACC3 am Flughafen
Teil 3 Sicherheitsprogramm des Luftfahrtunternehmens
Teil 4 Einstellung und Schulung von Personal
Teil 5 Annahmeverfahren
Teil 6 Datenbank
Teil 7 Kontrolle
Teil 8 Fracht und Post mit hohem Risiko (HRCM)
Teil 9 Schutz
Teil 10 Begleitunterlagen
Teil 11 Einhaltung der Bestimmungen
Anlage 6-C4
Validierungsprüfliste für bekannte Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 1 Organisation und Zuständigkeiten
Teil 2 Organisation und Zuständigkeiten des bekannten Versenders mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland
Teil 3 Identifizierbare Luftfracht/Luftpost ("Anvisierbarkeit")
Teil 4 Einstellung und Schulung von Personal
Teil 5 Physische Sicherheit
Teil 6 Produktion
Teil 7 Verpackung
Teil 8 Lagerung
Teil 9 Versand
Teil 10 Sendungen anderen Ursprungs
Teil 11 Transport
Teil 12 Einhaltung der Bestimmungen
Anhang
Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen
Anlage 6-D Luftsicherheitsanweisungen für geschäftliche Versender
Anlage 6-E Transporteurserklärung
Anlage 6-F Fracht und Post
Anlage 6-G Bestimmungen im Hinblick auf Fracht und Post aus Drittstaaten
Anlage 6-H Verpflichtungserklärung - ACC3
Anlage 6-H1
Verpflichtungserklärung - ACC3 mit EU-Validierung der Luftsicherheit
Anlage 6-H2
Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (RA3)
Anlage 6-H3
Verpflichtungserklärung - Bekannter Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (KC3)
7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen
7.0 Allgemeine Bestimmungen
8. Bordvorräte
8.0 Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sicherheitskontrollen
8.1.1 Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen
8.1.2 Kontrolle
8.1.3 Zulassung von reglementierten Lieferanten
8.1.4 Benennung bekannter Lieferanten
8.1.5 Sicherheitskontrollen, die von Luftfahrtunternehmen, reglementierten Lieferanten und bekannten Lieferanten durchzuführen sind
8.2 Schutz von Bordvorräten
8.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für zur Verwendung an Bord bestimmte Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln
Anlage 8-A Verpflichtungserklärung
Anlage 8-B Verpflichtungserklärung
9. Flughafenlieferungen
9.0 Allgemeine Bestimmungen
9.1 Sicherheitskontrollen
9.1.1 Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen
9.1.2 Kontrolle
9.1.3 Benennung bekannter Lieferanten
9.1.4 Sicherheitskontrollen, die von bekannten Lieferanten oder Flughafenbetreibern durchzuführen sind
9.2 Schutz von Flughafenlieferungen
9.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln
Anlage 9-A Verpflichtungserklärung
10. Sicherheitsmassnahmen während des Flugs
11. Einstellung und Schulung von Personal
11.0 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Einstellung
11.2 Schulung
11.2.1 Allgemeine Schulungsauflagen
11.2.2 Basisschulung
11.2.3 Tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
11.2.4 Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)
11.2.5 Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
11.2.6 Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
11.2.7. Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
11.3 Zertifizierung oder Zulassung
11.4 Fortbildung
11.5 Qualifikation von Ausbildern
11.6 Die EU-Validierung der Luftsicherheit
11.7. Gegenseitige Anerkennung der Schulung
Anlage 11-A
Erklärung der Unabhängigkeit - EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit
12. Sicherheitsausrüstung
12.0 Allgemeine Bestimmungen
12.1 Metalldetektorschleusen (WTMD)
12.1.1 Allgemeine Grundsätze
12.1.2 Standards für WTMD
12.1.3 Zusätzliche Anforderungen für WTMD
12.2 Metalldetektor-Handgeräte (HHMD)
12.3 Röntgenausrüstungen
12.4 Sprengstoffdetektoren (EDS-GERÄTE)
12.4.1 Allgemeine Grundsätze
12.4.2 Standards für EDS
12.4.3. Anforderungen an die Bildqualität für EDS
12.5 Bildprojektion gefährlicher Gegenstände (THREAT IMAGE PROJECTION - TIP)
12.5.1 Allgemeine Grundsätze
12.5.2 Struktur der TIP
12.6 Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte)
12.7 Ausrüstungen für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)
12.7.1 Allgemeine Grundsätze
12.7.2. Standards für Flüssigsprengtoff-Detektoren (LEDS-Geräte)
12.7.3 Zulassung von Geräten zur Kontrolle von LAG
12.8 Kontrollverfahren mit Einsatz neuer Technologien
12.9. Sprengstoffspürhunde
12.9.1. Allgemeine Grundsätze
12.9.2. Standards für Sprengstoffspürhunde
12.9.3. Schulungsanforderungen
12.9.4. Zulassungsverfahren
12.9.5. Qualitätskontrolle
12.9.6. Kontrollmethodik
12.11. Sicherheitsscanner
12.11.1. Allgemeine Grundsätze
12.11.2. Standards für Sicherheitsscanner