VO (EG) 1005/2009
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Verbote
Artikel 4 Produktion geregelter Stoffe
Artikel 5 Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe
Artikel 6 Inverkehrbringen von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen
Kapitel III
Ausnahmen und Abweichunen
Artikel 7 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe als Ausgangsstoffe
Artikel 8 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung geregelter Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe
Artikel 9 Inverkehrbringen von geregelten Stoffen zur Zerstörung oder Aufarbeitung und von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen, zur Zerstörung
Artikel 10 Verwendung anderer geregelter Stoffe als teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe zu wesentlichen Labor- und Analysezwecken
Artikel 11 Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen sowie Inverkehrbringen von Produkten und Einrichtungen, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten oder benötigen
Artikel 12 Anwendung von Methylbromid zu Quarantänezwecken und zur Behandlung vor dem Transport und Verwendung von Methylbromid in Notfällen
Artikel 13 Kritische Verwendungszwecke von Halonen und Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die Halon enthalten
Artikel 14 Übertragung von Rechten und industrielle Rationalisierung
Kapitel IV
Handel
Artikel 15 Einfuhren von geregelten Stoffen oder von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen
Artikel 16 Überführung von eingeführten geregelten Stoffen in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft
Artikel 17 Ausfuhr von geregelten Stoffen oder von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen
Artikel 18 Vergabe von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen
Artikel 19 Maßnahmen zur Überwachung des illegalen Handels das Protokoll fallen
Artikel 20 Handel mit Nichtvertragsstaaten und Gebieten, die nicht unter
Artikel 21 Liste von Produkten und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen
Kapitel V
Emissionskontrolle
Artikel 22 Rückgewinnung und Zerstörung bereits verwendeter geregelter Stoffe
Artikel 23 Undichtigkeiten und Emissionen geregelter Stoffe
Kapitel VI
Neue Stoffe
Artikel 24 Neue Stoffe
Kapitel VII
Ausschuss, Berichterstattung, Inspektion und Sanktionen
Artikel 25 Ausschuss
Artikel 26 Berichterstattung der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Berichterstattung der Unternehmen
Artikel 28 Überwachung
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VIII
Schlussbestimmungen
Artikel 30 Aufhebung
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Geregelte Stoffe
Anhang II Neue Stoffe
Teil A:
Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 unterliegende Stoffe
Teil B:
Stoffe, für die eine Berichtspflicht gemäß Artikel 27 besteht
Anhang III Verwendung geregelter Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe gemäß Artikel 3 Nummer 12
Anhang IV Gruppen, Codes der Kombinierten Nomenklatur1 und Beschreibungen der in Anhang I genannten Stoffe
Anhang V Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Weiterverteilung geregelter Stoffe für wesentliche Labor- und Analysezwecke gemäß Artikel 10 Absatz 3
Anhang VI Kritische Verwendungszwecke von Halonen
Anhang VII Zerstörungstechnologien gemäß Artikel 22 Absatz 1