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Regelwerk, EU 2009

Entscheidung 2009/874/EG der Kommission vom 30. November 2009 zur Berichtigung der Richtlinie 2003/23/EG zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Imazamox, Oxasulfuron, Ethoxysulfuron, Foramsulfuron, Oxadiargyl und Cyazofamid

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9349)

(ABl. Nr. L 315 vom 02.12.2009 S. 24)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 2003/23/EG der Kommission 2 enthält einen Fehler in Bezug auf die Mindestreinheit des Wirkstoffs Oxasulfuron. Dieser Fehler ist zu berichtigen.

(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Im Anhang der Richtlinie 2003/23/EG wird in der Zeile zum Wirkstoff Oxasulfuron in der vierten Spalte (Reinheit) die Angabe "960 g/kg" durch die Angabe "930 g/kg" ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. November 2009

1) ABl. Nr. L 230 vom 19.08.1991 S. 1.

2) ABl. Nr. L 81 vom 28.03.2003 S. 39.

ENDE

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