Regelwerk, EU 2009

VO (EG) 606/2009
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Weinanbauflächen, deren Weine einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 20 % vol aufweisen dürfen

Artikel 3 Zugelassene önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 4 Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken

Artikel 5 Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien

Artikel 6 Önologische Verfahren für Likörweine

Artikel 7 Begriffsbestimmung des Verschnitts

Artikel 8 Allgemeine Modalitäten für Vermischen und Verschnitt

Artikel 9 Reinheits- und Identitätskriterien für die bei den önologischen Verfahren verwendeten Stoffe

Artikel 10 Bedingungen für die Lagerung, den Verkehr und die Verwendung von Erzeugnissen, die den Bestimmungen von Titel III Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 oder der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen

Artikel 11 Allgemeine Bedingungen für die Anreicherung sowie die Säuerung und Entsäuerung anderer Erzeugnisse als Wein

Artikel 12 - gestrichen -

Artikel 12a Mitteilungen von Entscheidungen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts

Artikel 13 - gestrichen -

Artikel 14 Aufgießen von Wein oder Traubenmost auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten "Aszú"- bzw."Výber"-Teig

Artikel 14a Festsetzung eines Mindestalkoholgehalts für die Nebenerzeugnisse

Artikel 14b Beseitigung von Nebenerzeugnissen

Artikel 15 Anwendbare gemeinschaftliche Analysemethoden

Artikel 16 Aufhebung

Artikel 17

Anhang IA Zugelassene Önologische Verfahren und Behandlungen

Anlage 1 - gestrichen -

Anlage 2 L(+)-Weinsäure

Anlage 3 Aleppokiefernharz

Anlage 4 Ionenaustauschharze

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmung

3. Prinzip

4. Reagenzien

5. Geräte

6. Verfahren

7. Darstellung der Ergebnisse

Anlage 5 Kaliumhexacyanoferrat Kalziumphytat DL-Weinsäure

Anlage 6 Vorschriften für Dimethyldicarbonat

Anlage 7
Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse

1. Vorschriften Für Membranen

2. Vorschriften für die Anwendung der Membranen

Anlage 8 Vorschriften für Urease

Anlage 9 Vorschriften für Eichenholzstücke

Anlage 10 Vorschriften für die Behandlung zur Korrektur des Alkoholgehalts von Wein

Anlage 11 - gestrichen -

Anlage 12 Vorschriften für die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Anlage 13 Vorschriften für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitosan und für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitin-Glucan

Anlage 14 Vorschriften für die Säuerung durch Elektromembranbehandlung

Anlage 15 Vorschriften für die Säuerung durch Behandlung mit Kationenaustauschern

Anlage 16 Vorschriften für die Behandlung zur Senkung des Zuckergehalts von Traubenmost durch Membrankopplung

Anlage 17 Vorschriften für die Entsäuerung durch Elektromembranbehandlung

Anlage 18 Vorschriften für das Management von gelösten Gasen in Wein mittels Membrankontaktoren

Anlage 19 Vorschriften für die Behandlung von Weinen mittels einer Membrantechnik in Verbindung mit Aktivkohle zur Verringerung überhöhter Mengen an 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol

Anlage 20 Vorschriften für die Verwendung von Polyvinylimidazol-Polyvinylpyrrolidon-Copolymeren (PVI/PVP)

Anlage 21 Vorschriften für Silberchlorid

Anlage 22 Aktivatoren der malolaktischen Gärung

Anlage 23 Vorschriften für die Verwendung von Filterplatten mit Zeolith Y-Faujasiten

Anlage 24 Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Kaliumpolyaspartat

Anhang I B Grenzwerte für den Schwefeldioxidgehalt der Weine

A. Schwefeldioxidgehalt der Weine

B. Schwefeldioxidgehalt der Likörweine

C. Schwefeldioxidgehalt der Schaumweine

Anlage I Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen

Anhang I C Grenzwerte für den Gehalt der Weine an flüchtiger Säure

Anhang I D Grenzwerte und Bedingungen für die süssung der Weine

Anhang II Zugelassene Önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Schaumwein, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein

A. Schaumwein

B. Qualitätsschaumwein

C. Schaumwein und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Anlage 1 Verzeichnis der Rebsorten, deren Trauben zur Zusammensetzung der Cuvée von aromatischem Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden darf

Anhang III Zugelassene Önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Likörwein und Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe

A. Likörwein

B. Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Anlage 1Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung besondere Vorschriften gelten

A. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, deren Herstellung die Verwendung von Traubenmost oder die Mischung von Traubenmost mit Wein umfasst

B. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung die Erzeugnisse gemäss Anhang IV Nummer 3 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 beigegeben werden

1. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Alkohol aus Wein oder getrockneten Weintrauben mit einem Alkoholgehalt von mindestens 95 % vol und höchstens 96 % vol zugesetzt wird

2. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Weinbrand oder Tresterband mit einem Alkoholgehalt von mindestens 52 % vol und höchstens 86 % vol zugesetzt wird

3. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Brand aus getrockneten Weintrauben mit einem Alkoholgehalt von mindestens 52 % vol und weniger als 94,5 % vol zugesetzt wird

4. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Weintrauben zugesetzt wird

5. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung durch die unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme gewonnener konzentrierter Traubenmost zugesetzt wird, der - abgesehen von diesem Vorgang - der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht

6. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung konzentrierter Traubenmost zugesetzt wird

Anlage 2

A. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe a

1. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol und durch Zusatz von Branntwein aus Wein oder Traubentrester mit Ursprungsbezeichnung, der gegebenenfalls aus demselben Betrieb stammt, gewonnen werden

2. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus in Gärung befindlichem Traubenmost mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 11 % vol und durch Zusatz von neutralem Alkohol oder einem Weindestillat mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 70 % vol oder Branntwein aus dem Weinbau gewonnen werden

3. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus Wein mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10,5 % vol gewonnen werden

4. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus in Gärung befindlichem Traubenmost mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 9 % vol gewonnen werden

B. Verzeichnis gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe b

Anlage 3 Verzeichnis

Anhang IV Besondere Gemeinschaftliche Analysemethoden

A. Allylisothiocyanat
1. Prinzip der Methode

2. Reagenzien

3. Gerätschaften

4. Durchführung der Bestimmung

B. besondere Analysemethoden für rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

1. Prinzip

2. Reagenzien

3. Gerätschaften

4. Durchführung der Bestimmung

5. Ermittlung der Responsefaktoren

6. Angabe der Ergebnisse

Anhang V