VO (EG) 606/2009
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Weinanbauflächen, deren Weine einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 20 % vol aufweisen dürfen
Artikel 3 Zugelassene önologische Verfahren und Einschränkungen
Artikel 4 Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken
Artikel 5 Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien
Artikel 6 Önologische Verfahren für Likörweine
Artikel 7 Begriffsbestimmung des Verschnitts
Artikel 8 Allgemeine Modalitäten für Vermischen und Verschnitt
Artikel 9 Reinheits- und Identitätskriterien für die bei den önologischen Verfahren verwendeten Stoffe
Artikel 10 Bedingungen für die Lagerung, den Verkehr und die Verwendung von Erzeugnissen, die den Bestimmungen von Titel III Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 oder der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen
Artikel 11 Allgemeine Bedingungen für die Anreicherung sowie die Säuerung und Entsäuerung anderer Erzeugnisse als Wein
Artikel 12 - gestrichen -
Artikel 12a Mitteilungen von Entscheidungen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts
Artikel 13 - gestrichen -
Artikel 14 Aufgießen von Wein oder Traubenmost auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten "Aszú"- bzw."Výber"-Teig
Artikel 14a Festsetzung eines Mindestalkoholgehalts für die Nebenerzeugnisse
Artikel 14b Beseitigung von Nebenerzeugnissen
Artikel 15 Anwendbare gemeinschaftliche Analysemethoden
Artikel 16 Aufhebung
Anhang IA Zugelassene Önologische Verfahren und Behandlungen
Anlage 1 - gestrichen -
Anlage 2 L(+)-Weinsäure
Anlage 3 Aleppokiefernharz
Anlage 4 Ionenaustauschharze
1. Gegenstand und Anwendungsbereich2. Begriffsbestimmung
3. Prinzip
4. Reagenzien
5. Geräte
6. Verfahren
7. Darstellung der Ergebnisse
Anlage 5 Kaliumhexacyanoferrat Kalziumphytat DL-Weinsäure
Anlage 6 Vorschriften für Dimethyldicarbonat
Anlage 7
Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse
1. Vorschriften Für Membranen2. Vorschriften für die Anwendung der Membranen
Anlage 8 Vorschriften für Urease
Anlage 9 Vorschriften für Eichenholzstücke
Anlage 10 Vorschriften für die Behandlung zur Korrektur des Alkoholgehalts von Wein
Anlage 11 - gestrichen -
Anlage 12 Vorschriften für die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung
Anlage 13 Vorschriften für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitosan und für die Behandlung von Wein mit aus Aspergillus niger gewonnenem Chitin-Glucan
Anlage 14 Vorschriften für die Säuerung durch Elektromembranbehandlung
Anlage 15 Vorschriften für die Säuerung durch Behandlung mit Kationenaustauschern
Anlage 16 Vorschriften für die Behandlung zur Senkung des Zuckergehalts von Traubenmost durch Membrankopplung
Anlage 17 Vorschriften für die Entsäuerung durch Elektromembranbehandlung
Anlage 18 Vorschriften für das Management von gelösten Gasen in Wein mittels Membrankontaktoren
Anlage 19 Vorschriften für die Behandlung von Weinen mittels einer Membrantechnik in Verbindung mit Aktivkohle zur Verringerung überhöhter Mengen an 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol
Anlage 20 Vorschriften für die Verwendung von Polyvinylimidazol-Polyvinylpyrrolidon-Copolymeren (PVI/PVP)
Anlage 21 Vorschriften für Silberchlorid
Anlage 22 Aktivatoren der malolaktischen Gärung
Anlage 23 Vorschriften für die Verwendung von Filterplatten mit Zeolith Y-Faujasiten
Anlage 24 Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Kaliumpolyaspartat
Anhang I B Grenzwerte für den Schwefeldioxidgehalt der Weine
A. Schwefeldioxidgehalt der WeineB. Schwefeldioxidgehalt der Likörweine
C. Schwefeldioxidgehalt der Schaumweine
Anlage I Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen
Anhang I C Grenzwerte für den Gehalt der Weine an flüchtiger Säure
Anhang I D Grenzwerte und Bedingungen für die süssung der Weine
Anhang II Zugelassene Önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Schaumwein, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein
A. SchaumweinB. Qualitätsschaumwein
C. Schaumwein und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Anlage 1 Verzeichnis der Rebsorten, deren Trauben zur Zusammensetzung der Cuvée von aromatischem Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden darf
Anhang III Zugelassene Önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Likörwein und Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
A. LikörweinB. Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Anlage 1Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung besondere Vorschriften gelten
A. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, deren Herstellung die Verwendung von Traubenmost oder die Mischung von Traubenmost mit Wein umfasstB. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung die Erzeugnisse gemäss Anhang IV Nummer 3 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 beigegeben werden
1. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Alkohol aus Wein oder getrockneten Weintrauben mit einem Alkoholgehalt von mindestens 95 % vol und höchstens 96 % vol zugesetzt wird2. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Weinbrand oder Tresterband mit einem Alkoholgehalt von mindestens 52 % vol und höchstens 86 % vol zugesetzt wird
3. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung Brand aus getrockneten Weintrauben mit einem Alkoholgehalt von mindestens 52 % vol und weniger als 94,5 % vol zugesetzt wird
4. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Weintrauben zugesetzt wird
5. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung durch die unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme gewonnener konzentrierter Traubenmost zugesetzt wird, der - abgesehen von diesem Vorgang - der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht
6. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., für deren Herstellung konzentrierter Traubenmost zugesetzt wird
A. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe a
1. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol und durch Zusatz von Branntwein aus Wein oder Traubentrester mit Ursprungsbezeichnung, der gegebenenfalls aus demselben Betrieb stammt, gewonnen werden2. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus in Gärung befindlichem Traubenmost mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 11 % vol und durch Zusatz von neutralem Alkohol oder einem Weindestillat mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 70 % vol oder Branntwein aus dem Weinbau gewonnen werden
3. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus Wein mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 10,5 % vol gewonnen werden
4. Verzeichnis der Likörweine mit g.U., die aus in Gärung befindlichem Traubenmost mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 9 % vol gewonnen werden
B. Verzeichnis gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe b
Anlage 3 Verzeichnis
Anhang IV Besondere Gemeinschaftliche Analysemethoden
A. Allylisothiocyanat1. Prinzip der Methode2. Reagenzien
3. Gerätschaften
4. Durchführung der Bestimmung
B. besondere Analysemethoden für rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
1. Prinzip2. Reagenzien
3. Gerätschaften
4. Durchführung der Bestimmung
5. Ermittlung der Responsefaktoren
6. Angabe der Ergebnisse