Regelwerk, EU 2009

RL 2009/103/EG
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Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht

Artikel 4 Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 5 Ausnahmen von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht

Artikel 6 Nationale Versicherungsbüros

Kapitel 2
Vorschriften betreffend Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines Drittlandes haben

Artikel 7 Einzelstaatliche Maßnahmen betreffend Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines Drittlandes haben

Artikel 8 Dokumente betreffend Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet eines Drittlandes haben

Kapitel 3
Mindestdeckungssummen für die KFZ-Haftpflicht-Pflichtversicherung

Artikel 9 Mindestdeckungssummen

Kapitel 4
Entschädigung für Schäden durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, für das die Versicherungspflicht nach Artikel 3 nicht erfüllt wurde, und Entschädigung beI Insolvenz

Artikel 10 Zuständige Stelle für die Entschädigungen

Artikel 10a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens

Artikel 11 Streitfälle

Kapitel 5
Besondere Kategorien von Geschädigten, Ausschlussklauseln, Einprämienprinzip und Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden

Artikel 12 Besondere Kategorien von Geschädigten

Artikel 13 Ausschlussklauseln

Artikel 14 Einprämienprinzip

Artikel 15 Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden

Artikel 15a Schutz der Geschädigten bei Unfällen, an denen ein von einem Fahrzeug gezogener Anhänger beteiligt ist

Kapitel 6
Bescheinigung, Selbstbeteiligung und Direktanspruch

Artikel 16 Bescheinigung über die Haftungsansprüche Dritter

Artikel 16a Preisvergleichsinstrumente für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Artikel 17 Selbstbeteiligung

Artikel 18 Direktanspruch

Kapitel 7
Verfahren zur Regulierung von Unfallschäden, die durch ein von der Versicherung nach Artikel 3 gedecktes Fahrzeug verursacht werden

Artikel 19 Verfahren zur Regulierung von Unfallschäden

Artikel 20 Besondere Bestimmungen über die Entschädigung von Geschädigten bei einem Unfall, der sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat des Geschädigten ereignet hat

Artikel 21 Schadenregulierungsbeauftragte

Artikel 22 Entschädigungsverfahren

Artikel 23 Auskunftsstellen

Artikel 24 Entschädigungsstellen

Artikel 25 Entschädigung

Artikel 25a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens

Artikel 26 Zentralstelle

Artikel 26a Unterrichtung der Geschädigten

Artikel 27 Sanktionen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 28 Innerstaatliche Rechtsvorschriften

Artikel 28a Ausschussverfahren

Artikel 28b Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 28c Bewertung und Überarbeitung

Artikel 29 Aufhebung

Artikel 30 Inkrafttreten

Artikel 31 Adressaten

Anhang I

Teil A
Aufgehobene Richtlinien mit ihren nachfolgenden Änderungen
(gemäß Artikel 29)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und für die Anwendung
(gemäß Artikel 29)

Anhang II

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