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2.9 Pyrophore Flüssigkeiten

2.9.1 Begriffsbestimmung

Pyrophore Flüssigkeiten: flüssige Stoffe oder Gemische, die schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten zu entzünden.

2.9.2 Einstufungskriterien

2.9.2.1 13 Eine pyrophore Flüssigkeit ist anhand der Prüfung N.3 derUN RTDG, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.3.1.5, nach der Tabelle 2.9.1 in eine einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen:

Tabelle 2.9.1: Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten

Kategorie Kriterien
1 In Berührung mit Luft entzündet sich die Flüssigkeit innerhalb von 5 Minuten, wenn sie auf ein inertes Trägermaterial aufgetragen wird, oder sie entzündet oder verkohlt ein Filterpapier innerhalb von 5 Minuten.

2.9.3 Gefahrenkommunikation

Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.9.2 zu verwenden.

Tabelle 2.9.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Flüssigkeiten 16

Einstufung Kategorie 1
GHS-Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst
Sicherheitshinweise - Prävention P210
P222
P231 + P232
P233
P280
Sicherheitshinweise - Reaktion P302 + P334
P370 + P378
Sicherheitshinweise - Lagerung
Sicherheitshinweise - Entsorgung

2.9.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.9.4.1 Das Einstufungsverfahren für pyrophore Flüssigkeiten braucht nicht angewandt zu werden, wenn die Erfahrung bei der Herstellung oder Handhabung zeigt, dass sich der Stoff oder das Gemisch in Berührung mit Luft und bei normalen Temperaturen nicht von selbst entzündet (d. h. von diesem Stoff ist bekannt, dass er bei Raumtemperatur über längere Zeiträume (Tage) hinweg stabil ist).

2.10 Pyrophore Feststoffe

2.10.1 Begriffsbestimmung

Pyrophore Feststoffe: feste Stoffe oder Gemische, die schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten zu entzünden.

2.10.2 Einstufungskriterien

2.10.2.1 13 Ein pyrophorer Feststoff ist anhand der Prüfung N.2 derUN RTDG, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.3.1.4, nach Tabelle 2.10.1 in die einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen:

Tabelle 2.10.1: Kriterien für pyrophore Feststoffe

Kategorie Kriterien
1 Der Feststoff entzündet sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten.
Hinweis:
Der Stoff oder das Gemisch wird in der physikalischen Form geprüft, in der er/es vorliegt. Wenn z.B. zu Lieferungs- oder Transportzwecken eine Chemikalie in einer anderen physikalischen Form vorliegt als in der geprüften und in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass bei einer Einstufungsprüfung die Ergebnisse wahrscheinlich wesentlich abweichen, muss der Stoff auch in der neuen Form geprüft werden.

2.10.3 Gefahrenkommunikation

Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.10.2 zu verwenden.

Tabelle 2.10.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Feststoffe 16

Einstufung Kategorie 1
GHS-Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst
Sicherheitshinweise - Prävention P210
P222
P231 + P232
P233
P280
Sicherheitshinweise - Reaktion

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