Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 1251/2008
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Definitionen

Kapitel II
Überträgerarten

Artikel 3 Liste von Überträgerarten

Kapitel III
Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur

Artikel 4 Wassertiere zu Zierzwecken, die aus Einrichtungen für Ziertiere stammen oder für solche bestimmt sind

Artikel 5 Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung bestimmt sind

Artikel 6 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse, die zur Weiterverarbeitung vor dem menschlichen Verzehr bestimmt sind

Artikel 7 Lebende Muscheln und Krebstiere, die vor dem menschlichen Verzehr für Reinigungszentren, Versandzentren und ähnliche Betriebe bestimmt sind

Artikel 8 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse, die Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente verlassen, für die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, einschließlich Tilgungsprogramme, gelten

Artikel 8a Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung in Mitgliedstaaten und Teilen von Mitgliedstaaten bestimmt sind, in denen mit dem Beschluss 2010/221/EU genehmigte nationale Maßnahmen gelten

Artikel 8b Lebende Muscheln, die vor dem menschlichen Verzehr für Versandzentren, Reinigungszentren oder ähnliche Betriebe in Mitgliedstaaten und Teilen von Mitgliedstaaten bestimmt sind, in denen mit dem Beschluss 2010/221/EU genehmigte nationale Maßnahmen gelten

Artikel 9 Einfuhr von Tieren in Aquakultur nach Kontrollen

Kapitel IV
Einfuhrbedingungen

Artikel 10 Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind

Artikel 11 Wassertiere zu Zierzwecken, die für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind

Artikel 12 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse für den menschlichen Verzehr

Artikel 13 Elektronische Bescheinigungen

Artikel 14 Beförderung von Tieren in Aquakultur

Artikel 15 Vorschriften für die Aussetzung von Tieren in Aquakultur und Aquakulturerzeugnissen sowie für das Transportwasser

Kapitel V
Durchfuhrbedingungen

Artikel 16 Durchfuhr und Lagerung

Artikel 17 Ausnahmeregelung für die Durchfuhr durch Lettland, Litauen und Polen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 19 Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21 Inkrafttreten

Anhang I Liste möglicher Überträgerarten und der Bedingungen, unter denen diese Arten als Überträger gelten

Anhang II

Teil A
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für das Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung bestimmt sind

Teil B
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für das Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur oder Aquakulturerzeugnissen, die vor dem menschlichen Verzehr zur Weiterverarbeitung, für Versandzentren, Reinigungszentren oder ähnliche Betriebe bestimmt sind

Teil C
Liste der Arten, die für Krankheiten empfänglich sind, für die mit dem Beschluss 2010/221/EU nationale Maßnahmen genehmigt wurden

Anhang III Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen oder Kompartimenten (gemäß Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11)

Anhang IV

Teil A
Mustertiergesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Tieren in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Europäische Union

Teil B
Mustertiergesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Wassertieren zu Zierzwecken, die für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Europäische Union

Teil C
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr/Lagerung von lebenden Tieren in Aquakultur, Fischeiern und nicht ausgenommenen Fischen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

Teil D
Addendum für die Beförderung lebender Tiere in Aquakultur auf dem Seeweg

Anhang V