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Regelwerk

Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 der Kommission vom 20. Oktober 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aktualisierung eines Verweises auf bestimmte Europäische Normen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 278 vom 21.10.2008 S. 6)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz 1, insbesondere auf Artikel 64 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurde ein harmonisierter Rahmen allgemeiner Regeln für die Organisation amtlicher Kontrollen festgelegt, um die Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz zu überprüfen.

(2) Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 benennt die zuständige Behörde Laboratorien, die die bei den amtlichen Kontrollen gezogenen Proben analysieren können. Diese Laboratorien müssen gemäß bestimmten Europäischen Normen akkreditiert werden.

(3) Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat Europäische Normen (EN) entwickelt, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, insbesondere für die Akkreditierung von Laboratorien, geeignet sind.

(4) Das CEN hat die Europäischen Normen EN 45002 ("Allgemeine Kriterien zum Begutachten von Prüflaboratorien") und EN 45003 ("Akkreditierungssysteme für Kalibrier- und Prüflaboratorien - Allgemeine Anforderungen für Betrieb und Anerkennung") durch die Norm EN ISO/IEC 17011 ("Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren") ersetzt. Deshalb sollte der Verweis auf die oben genannten Europäischen Normen in Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 aktualisiert werden.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist daher entsprechend zu ändern.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wird wie folgt geändert:

1. Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"b) EN ISO/IEC 17011 über 'Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren'."

2. Absatz 2 Buchstabe c wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Oktober 2008

____
1) ABl. Nr. L 165 vom 30.04.2004 S. 1. Berichtigte Fassung im ABl. Nr. L 191 vom 28.05.2004 S. 1.

ENDE

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