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Entscheidung 2008/791/EG der Kommission vom 10. Oktober 2008 zur Berichtigung der Richtlinie 2008/40/EG zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Amidosulfuron und Nicosulfuron
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 5703)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 271 vom 11.10.2008 S. 50)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 2008/40/EG der Kommission 2 enthält einige fehlerhafte Daten, die berichtigt werden müssen.
(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Die Richtlinie 2008/40/EG wird wie folgt berichtigt:
1. Artikel 2 wird wie folgt berichtigt:
a) In Absatz 1 wird das Datum "30. April 2009" durch "30. Juni 2009" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird das Datum "1. Mai 2009" durch "1. Juli 2009" ersetzt.
2. Artikel 3 wird wie folgt berichtigt:
a) In Absatz 1 wird das Datum "30. April 2009" durch "30. Juni 2009" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt berichtigt:
i) In Unterabsatz 1 wird das Datum "31. Oktober 2008" durch "31. Dezember 2008" ersetzt.
ii) Unterabsatz 2 wird wie folgt berichtigt:
- In Buchstabe a wird das Datum "31. Oktober 2012" durch "31. Dezember 2012" ersetzt.
- In Buchstabe b wird das Datum "31. Oktober 2012" durch "31. Dezember 2012" ersetzt.
3. In Artikel 4 wird das Datum "1. November 2008" durch "1. Januar 2009" ersetzt.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 10. Oktober 2008
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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