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Entscheidung 2008/782/EG der Kommission vom 7. Oktober 2008 über die Berichtigung der Richtlinie 2007/5/EG zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Captan, Folpet, Formetanat und Methiocarb
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 5583)
(ABl. Nr. L 268 vom 09.10.2008 S. 31)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 2007/5/EG der Kommission2 enthält im Anhang einen Fehler, der zu berichtigen ist, nämlich einen falschen Wert für den Höchstgehalt einer Verunreinigung von Captan.
(2) Diese Berichtigung muss ab dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie 2007/5/EG gelten. Die Rückwirkung beeinträchtigt nicht die Rechte Einzelner.
(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Entscheidung erlassen:
In der Spalte "Reinheit" der Captan betreffenden Zeile 151 im Anhang der Richtlinie 2007/5/EG erhält der dritte Gedankenstrich "Tetrachlorkohlenstoff: höchstens 0,01 g/kg" folgende Fassung:
"Tetrachlorkohlenstoff: höchstens 0,1 g/kg".
Diese Entscheidung gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 7. Oktober 2008
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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