Regelwerk, EU 2008

Empf. 2008/653/EG
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Anhang Neufassung des Europäischen Grundsatzkatalogs zur Mensch-Maschine-Schnittstelle für bordeigene Information- und Kommunikationssysteme

1. Begriffsbestimmung und Zielsetzungen

2. Geltungsbereich

3. Geltende Bestimmungen

4. Europäischer Grundsatzkatalog für die Gestaltung der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 2006

4.1 Beteiligte an der Gestaltung und der Konstruktion von Systemen

4.2 Allgemeine Bemerkungen

4.3 Grundsätze

4.3.1 Grundsätze für das Gesamtdesign

4.3.1.1 Entwicklungsziel I

4.3.1.2 Entwicklungsziel II

4.3.1.3 Entwicklungsziel III

4.3.1.4 Entwicklungsziel IV

4.3.1.5 Entwicklungsziel V

4.3.2 Grundsätze für die Installation

4.3.2.1 Grundsatz I für die Installation

4.3.2.2 Grundsatz II für die Installation

4.3.2.3 Grundsatz III für die Installation

4.3.2.4 Grundsatz IV für die Installation

4.3.2.5 Einbaubezogener Grundsatz V für die Installation

4.3.3 Grundsätze für die Darstellung von Informationen

4.3.3.1 Grundsatz I für die Darstellung von Informationen

4.3.3.2 Grundsatz II für die Darstellung von Informationen

4.3.3.3 Grundsatz III für die Darstellung von Informationen

4.3.3.4 Grundsatz IV für die Darstellung von Informationen

4.3.3.5 Grundsatz V für die Darstellung von Informationen

4.3.4 Schnittstellen mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.1 Grundsatz I für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.2 Grundsatz II für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.3 Grundsatz III für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.4 Grundsatz IV für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.5 Grundsatz V für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.6 Grundsatz VI für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.7 Grundsatz VII für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.4.8 Grundsatz VIII für die Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen

4.3.5 Grundsätze für das Systemverhalten

4.3.5.1 Grundsatz I für das Systemverhalten

4.3.5.2. Grundsatz II für das Systemverhalten

4.3.5.3 Grundsatz III für das Systemverhalten

4.3.5.4 Grundsatz IV für das Systemverhalten

4.3.6 Informationen für Informationen zum System

4.3.6.1 Grundsatz I für Informationen zum System

4.3.6.2 Grundsatz II für Informationen zum System

4.3.6.3. Grundsatz III für Informationen zum System

4.3.6.4 Grundsatz IV für Informationen zum System

4.3.6.5 Grundsatz V für Informationen zum System

4.3.6.6 Grundsatz VI für Informationen zum System

4.3.6.7 Grundsatz VII für Informationen zum System

5. Empfehlungen zur sicheren Nutzung

5.1 Beteiligte bei der Systemnutzung

5.2. Empfehlungen

5.2.1 Empfehlungen für die sichere Nutzung

5.2.1.1 Empfehlung I für die sichere Nutzung

5.2.1.2 Empfehlung II für die sichere Nutzung

5.2.1.3 Empfehlung III für die sichere Nutzung

5.2.1.4 Empfehlung IV für die sichere Nutzung

5.2.1.5 Empfehlung V für die sichere Nutzung

5.2.1.6 Empfehlung VI für die sichere Nutzung

5.2.1.7 Empfehlung VII für die sichere Nutzung

5.2.1.8 Empfehlung VIII für die sichere Nutzung

5.2.1.9 Empfehlung IX für die sichere Nutzung

5.2.2 Empfehlungen für die Fahrer

6. Anwendung des Europäischen Grundsatzkatalogs 2006 und der Empfehlungen zur sicheren Nutzung

6.1 Beteiligte bei der Umsetzung des Europäischen Grundsatzkatalogs 2006 und der Empfehlungen zur sicheren Nutzung

6.2 Umsetzungsmaßnahmen

6.2.1 Umsetzungsmaßnahmen der Industrie

6.2.2 Umsetzungsmaßnahmen für Fuhrunternehmen und gewerbliche Verkehrsbetriebe

6.2.3 Umsetzungsmaßnahmen am Verkaufsort

6.2.4 Umsetzungsmaßnahmen für Mietwagenfirmen

6.2.5 Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten

7.