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Regelwerk

Entscheidung 2008/432/EG der Kommission vom 23. Mai 2008 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1937)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 151 vom 11.06.2008 S. 49)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung 2006/771/EG der Kommission 2 harmonisiert die technischen Bedingungen für Geräte mit geringer Reichweite (SRD).

(2) Angesichts der sich rasant verändernden Technologien und gesellschaftlichen Anforderungen könnten jedoch neue Anwendungen für Geräte mit geringer Reichweite entstehen und es erforderlich machen, die Frequenzharmonisierungsbedingungen regelmäßig anzupassen.

(3) Am 5. Juli 2006 erteilte die Kommission der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 676/2002/EG ein ständiges Mandat 3 zur Anpassung des Anhangs der Entscheidung 2006/771/EG an die Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der Geräte mit geringer Reichweite.

(4) In ihrem aufgrund dieses Mandats vorgelegten Bericht 4 vom Juli 2007 empfiehlt die CEPT der Kommission, eine Reihe technischer Aspekte im Anhang der Entscheidung 2006/771/EG zu ändern.

(5) Die Entscheidung 2006/771/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Geräte, die unter den in dieser Entscheidung festgesetzten Bedingungen betrieben werden, müssen auch den Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität 5 entsprechen, damit die Funkfrequenzen effektiv genutzt und funktechnische Störungen verhindert werden, wofür der Nachweis entweder durch die Einhaltung einer harmonisierten Norm oder durch alternative Konformitätsbewertungsverfahren erbracht wird.

(7) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses überein

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2006/771/EG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 23. Mai 2008


1) ABl. Nr. L 108 vom 24.04.2002 S. 1.
2) ABl. Nr. L 312 vom 11.11.2006 S. 66.
3) Ständiges Mandat an die CEPT bezüglich der jährlichen Anpassung des technischen Anhangs der Entscheidung der Kommission zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite (5. Juli 2006).
4) RSCOM(07) 58.
5) ABl. Nr. L 91 vom 07.04.1999 S. 10. Richtlinie geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).

.

  Harmonisierte Frequenzbänder und technische Parameter für Geräte mit geringer Reichweite Anhang
Art des Geräts
mit geringer
Reichweite
Frequenzband MaximaleLeistung/
Feldstärke/Leistungsdichte 1
Zusätzliche Parameter/
Frequenzzugangs- und
Störungsminderungs-
anforderungen 2
Sonstige
Nutzungs-
beschränkungen 3
Umsetzungs-
termin
Funkgeräte mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen 4 6 765 - 6 795 kHz 42 dBµA/m in 10 m     1. Oktober 2008
13,553 - 13,567 MHz 42 dBµa /m in 10 m     1. Oktober 2008
26,957 - 27,283 MHz 10 mW (ERP),
entspricht
42 dBµa /m in 10 m
  Keine Videoanwendungen 1. Juni 2007
40,660 - 40,700 MHz 10 mW (ERP) Arbeitszyklus 6: 10 % Keine Videoanwendungen 1. Juni 2007
433,050-434,040 MHz 5 1 mW (ERP)
Leistungsdichte von
- 13 dBm/10 kHz für Bandbreitenmodulation
über
250 kHz
  Keine Audio- und Sprachsignale, keine Videoanwendungen 1. Oktober 2008
10 mW (ERP)   Keine Audio- und Sprachsignale, keine Videoanwendungen 1. Juni 2007
434,040 - 434,790 MHz 5 1 mW (ERP)
Leistungsdichte von
- 13 dBm/10 kHz für
Bandbreitenmodulation
über
250 kHz
 

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