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Entscheidung 2008/432/EG der Kommission vom 23. Mai 2008 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1937)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 151 vom 11.06.2008 S. 49)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Entscheidung 2006/771/EG der Kommission 2 harmonisiert die technischen Bedingungen für Geräte mit geringer Reichweite (SRD).
(2) Angesichts der sich rasant verändernden Technologien und gesellschaftlichen Anforderungen könnten jedoch neue Anwendungen für Geräte mit geringer Reichweite entstehen und es erforderlich machen, die Frequenzharmonisierungsbedingungen regelmäßig anzupassen.
(3) Am 5. Juli 2006 erteilte die Kommission der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 676/2002/EG ein ständiges Mandat 3 zur Anpassung des Anhangs der Entscheidung 2006/771/EG an die Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der Geräte mit geringer Reichweite.
(4) In ihrem aufgrund dieses Mandats vorgelegten Bericht 4 vom Juli 2007 empfiehlt die CEPT der Kommission, eine Reihe technischer Aspekte im Anhang der Entscheidung 2006/771/EG zu ändern.
(5) Die Entscheidung 2006/771/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
(6) Geräte, die unter den in dieser Entscheidung festgesetzten Bedingungen betrieben werden, müssen auch den Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität 5 entsprechen, damit die Funkfrequenzen effektiv genutzt und funktechnische Störungen verhindert werden, wofür der Nachweis entweder durch die Einhaltung einer harmonisierten Norm oder durch alternative Konformitätsbewertungsverfahren erbracht wird.
(7) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses überein
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Der Anhang der Entscheidung 2006/771/EG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 23. Mai 2008
Harmonisierte Frequenzbänder und technische Parameter für Geräte mit geringer Reichweite | Anhang |
Art des Geräts mit geringer Reichweite |
Frequenzband | MaximaleLeistung/ Feldstärke/Leistungsdichte 1 |
Zusätzliche Parameter/ Frequenzzugangs- und Störungsminderungs- anforderungen 2 |
Sonstige Nutzungs- beschränkungen 3 |
Umsetzungs- termin |
Funkgeräte mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen 4 | 6 765 - 6 795 kHz | 42 dBµA/m in 10 m | 1. Oktober 2008 | ||
13,553 - 13,567 MHz | 42 dBµa /m in 10 m | 1. Oktober 2008 | |||
26,957 - 27,283 MHz | 10 mW (ERP), entspricht 42 dBµa /m in 10 m |
Keine Videoanwendungen | 1. Juni 2007 | ||
40,660 - 40,700 MHz | 10 mW (ERP) | Arbeitszyklus 6: 10 % | Keine Videoanwendungen | 1. Juni 2007 | |
433,050-434,040 MHz 5 | 1 mW (ERP) Leistungsdichte von - 13 dBm/10 kHz für Bandbreitenmodulation über 250 kHz |
Keine Audio- und Sprachsignale, keine Videoanwendungen | 1. Oktober 2008 | ||
10 mW (ERP) | Keine Audio- und Sprachsignale, keine Videoanwendungen | 1. Juni 2007 | |||
434,040 - 434,790 MHz 5 | 1 mW (ERP) Leistungsdichte von - 13 dBm/10 kHz für Bandbreitenmodulation über 250 kHz |
(Stand: 11.03.2019)
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