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Entscheidung 2008/339/EG der Kommission vom 25. April 2008 zur Änderung des Anhangs XI der Richtlinie 2003/85/EG des Rates in Bezug auf die Liste der Laboratorien, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1577)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 115 vom 29.04.2008 S. 39)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur Aufhebung der Richtlinie 85/511/EWG sowie der Entscheidungen 89/531/EWG und 91/665/EWG und zur Änderung der Richtlinie 92/46/EWG 1, insbesondere auf Artikel 67 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Richtlinie 2003/85/EG sind Mindestmaßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Ausbruch sowie Präventivmaßnahmen zur Sensibilisierung und Verbesserung der Vorsorge der zuständigen Behörden und der Landwirte für diese Seuche festgelegt.
(2) Die Präventivmaßnahmen der Richtlinie 2003/85/EG sehen unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass der Umgang mit MKS-Lebendviren zu Forschungs-, Diagnose- oder Herstellungszwecken ausschließlich in den zugelassenen Laboratorien erfolgt, die in Anhang XI der genannten Richtlinie aufgeführt sind.
(3) In Anhang XI Teil A der Richtlinie 2003/85/EC sind die nationalen Laboratorien aufgeführt, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zu Forschungs- und Diagnosezwecken zugelassen sind.
(4) Dänemark hat die Kommission offiziell über administrative Änderungen seines nationalen Referenzlabors für MKS unterrichtet.
(5) Lettland und Slowenien haben die Kommission offiziell darüber unterrichtet, dass ihre nationalen Referenzlaboratorien nach ihrer Auffassung nicht länger die Sicherheitsstandards gemäß Artikel 65 Buchstabe d erfüllen und deshalb aus der Liste in Anhang XI Teil A der Richtlinie 2003/85/EG zu streichen sind.
(6) Die Niederlande haben die Kommission offiziell über die Änderung der Bezeichnung ihres nationalen Referenzlabors für MKS unterrichtet.
(7) Aus Sicherheitsgründen ist es angezeigt, die in der Richtlinie 2003/85/EG aufgeführte Liste der Laboratorien, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind, stets auf dem neuesten Stand zu halten.
(8) Dementsprechend ist es erforderlich, die in Teil A des Anhangs XI der Richtlinie 2003/85/EG enthaltene Liste der Laboratorien, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind, durch die Liste im Anhang zu dieser Entscheidung zu ersetzen.
(9) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Teil A des Anhangs XI der Richtlinie 2003/85/EG erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Entscheidung.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 25. April 2008
Anhang |
" Teil A
Nationale Laboratorien, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind
Mitgliedstaat, in dem das Labor ansässig ist | Labor | Mitgliedstaaten, die die Dienste des Labors in Anspruch nehmen | |
ISO-Code | Name | ||
AT | Österreich | Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling |
Österreich |
BE | Belgien | Veterinary and Agrochemical Research Centre CODACERVA-VAR Uccle | Belgien Luxemburg |
BG | Bulgarien | (National Diagnostic Veterinary Research Institute Prof. Dr. Georgi Pavlov, National Reference Laboratory for Foot-and-Mouth Disease and Swine Vesicular Diseases) | Bulgarien |
CZ | Tschechische Republik |
Statní veterinární ústav Praha, Praha | Tschechische Republik |
DE | Deutschland | Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Greifswald - Insel Riems |
Deutschland Slowakei |
DK | Dänemark | Danmarks Tekniske Universitet, Veterinærinstituttet Afdeling for Virologi, Lindholm Danish Technical University, Veterinary Institute, Department of Virology, Lindholm |
Dänemark Finnland Schweden |
EL | Griechenland | Griechenland | |
ES | Spanien | Laboratorio Central de Sanidad Animal, Madrid | Spanien |
FR | Frankreich | Agence française de sécurité sanitaire des aliments (AFSSA) |
(Stand: 11.03.2019)
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