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Verordnung (EG) Nr. 301/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Anpassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
(ABl. Nr. L 97 vom 09.04.2008 S. 85)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 wird ein harmonisierter Rahmen allgemeiner Regeln für die Organisation amtlicher Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt.
(2) Wegen des Beitritts neuer Mitgliedstaaten im Jahr 2004 ist es erforderlich, die Liste der Gebiete in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu ergänzen, um alle Mitgliedstaaten einzubeziehen.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wird durch den Text im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2004 für die Gebiete der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 17. März 2008.
Anhang |
"Anhang I
Gebiete im Sinne des Artikels 2 Nummer 15
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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