Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 300/2008
- Inhalt =>

Artikel 1 Ziele

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Gemeinsame Grundstandards

Artikel 5 Sicherheitskosten

Artikel 6 Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 7 Von Drittländern verlangte Sicherheitsmaßnahmen

Artikel 8 Kooperation mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation

Artikel 9 Zuständige Behörde

Artikel 10 Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt

Artikel 11 Nationales Qualitätskontrollprogramm

Artikel 12 Programm für die Flughafensicherheit

Artikel 13 Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen

Artikel 14 Sicherheitsprogramm für Stellen

Artikel 15 Kommissionsinspektionen

Artikel 16 jährlicher Bericht

Artikel 17 Beratergruppe der Beteiligten

Artikel 18 Verbreitung von Informationen

Artikel 19 Ausschussverfahren

Artikel 20 Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Artikel 21 Sanktionen

Artikel 22 Bericht der Kommission über die Finanzierung

Artikel 23 Aufhebung

Artikel 24 Inkrafttreten

Anhang I Gemeinsame Grundstandards für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmässigen Eingriffen
(Artikel 4) 

1. Flughafensicherheit

1.1 Anforderungen an die Flughafenplanung

1.2 Zugangskontrolle

1.4 Überprüfimg von Fahrzeugen

1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen

2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen

3. Sicherheit der Luftfahrzeuge

4. Fluggäste und Handgepäck

4.1 Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck

4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck

4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste

5. Aufgegebenes Gepäck

5.1 Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks

5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks

5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck

6. Fracht und Post

6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht und Post

6.2 Schutz der Fracht und der Postsendungen

7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen

8. Bordvorräte

9. Flughafenlieferungen

10. Sicherheitsmassnahmen Während des Flugs

11. Einstellung und Schulung von Personal

12. Sicherheitsausrüstung

Anhang II Gemeinsame Spezifikationen für die nationalen Qualitätskontrollprogramme für die Sicherheit der Zivilluftfahrt, die von allen Mitgliedstaaten durchzuführen sind

1. Begriffsbestimmungen

2. Befugnisse der zuständigen Behörde

3. Ziele und Inhalt des nationalen Qualitätskontrollprogramms

4. Überwachung der Einhaltung der Vorschriften

5. Methodik

6. Sicherheitsaudits

7. Inspektionen

8. Tests

9. Erhebungen

10. Berichterstattung

11. Einheitliche Einstufung der Einhaltung der Vorschriften

12. Behebung von Mängeln

13. Folgemassnahmen bezüglich der Verifizierung von Behebungsmassnahmen

14. Verfügbarkeit der Auditoren

15. Qualifikationskriterien für Auditoren

16. Befugnisse der Auditoren

17. Bewährte Praktiken

Anlage I Elemente der Sätze unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen

Anlage II Harmonisiertes Einstufungssystem bezüglich der Einhaltung der Vorschriften

Anlage III Inhalt des Berichts an die Kommission

1. Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen

2. Überwachung von Betriebsabläufen

3. Maßnahmen zur Mängelbehebung

4. Allgemeine Daten und Trends

5.