Regelwerk, EU chronologisch, EU 2007

Entsch. 2007/777/EG
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Bedingungen für Arten und Tiere

Artikel 3 Tierseuchenrechtliche Anforderungen in Bezug auf Ursprung und Behandlung der Fleischerzeugnisse und der behandelten Mägen, Blasen und Därme

Artikel 4 Hygienerechtliche Anforderungen an frisches Fleisch, das für die Herstellung der zur Einfuhr in die Gemeinschaft bestimmten Fleischerzeugnisse und behandelten Mägen, Blasen und Därme verwendet wird, sowie Tiergesundheits und Genusstauglichkeitsbescheinigungen

Artikel 5 Durchfuhr durch die Gemeinschaft oder Lagerung in der Gemeinschaft von Sendungen von Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen

Artikel 6 Ausnahmeregelung für bestimmte Bestimmungsorte in Russland

Artikel 6a Ausnahmeregelung für die Durchfuhr durch Kroatien von für Drittländer bestimmten Sendungen aus Bosnien und Herzegowina

Artikel 7 Übergangsbestimmung

Artikel 8 Aufhebung

Artikel 9 Geltungsbeginn

Artikel 10 Adressaten

Anhang I

Anhang II

Teil 1
Abgrenzung von Gebieten der in den Teilen 2 und 3 aufgelisteten Länder

Teil 2
Drittländer bzw. Teile von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen in die EU zugelassen ist (siehe Teil 4 dieses Anhangs zur Erläuterung der in der Tabelle verwendeten Codes)

Teil 3
Drittländer bzw. Teile von Drittländern, aus denen im Rahmen der Regelung a "unspezifische Behandlung die Einfuhr nicht gestattet ist, die jedoch Biltong/Jerky und pasteurisierte Fleischerzeugnisse in die EU einführen

Teil 4
Erläuterung der in den Tabellen der Teile 2 und 3 verwendeten Codes

Anhang III Muster - Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigung für bestimmte Fleischerzeugnisse und behandelte Mägen, Blasen und Därme, die zum Versand aus Drittländern in die Europäische Union bestimmt sind

Anhang IV