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Empfehlung 2007/331/EG der Kommission vom 3. Mai 2007 zur Überwachung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1873)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 123 vom 12.05.2007 S. 33)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 19. April 2005 eine Stellungnahme zu Acrylamid in Lebensmitteln verabschiedet, in der es die Risikobewertung des Gemeinsamen Sachverständigenausschusses der FAO/WHO für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) vom Februar 2005 bestätigt. In dieser Bewertung kommt der JECFa zu dem Schluss, dass die margins of Exposure (MoE) bei Normal- und Hochverzehrern für eine Verbindung, die als genotoxisch und kanzerogen einzustufen ist, niedrig sind und dies auf eine Gesundheitsgefährdung hindeutet. Daher sollten weiter geeignete Maßnahmen getroffen werden, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu senken.
(2) Lebensmittelindustrie und Mitgliedstaaten haben die verschiedenen Wege der Acrylamidbildung untersucht. Die Lebensmittelindustrie hat auf freiwilliger Basis u. a. den so genannten "Werkzeugkasten" 1 entwickelt, der Herstellern und Verarbeitern helfen soll, den Acrylamidgehalt in ihren Produkten zu senken. Bereits seit 2002 laufen umfangreiche Anstrengungen, den Acrylamidgehalt in verarbeiteten Lebensmitteln zu senken.
(3) Es ist notwendig, über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zuverlässige Daten über das Vorkommen von Acrylamid in Lebensmitteln zu erheben, um ein klares Bild der Acrylamidgehalte in jenen Lebensmitteln zu erhalten, die bekanntermaßen hohe Acrylamidgehalte aufweisen und/oder wesentlich zur ernährungsbedingten Aufnahme der Gesamtbevölkerung oder besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen - etwa Säuglinge und Kleinkinder - beitragen.
(4) Es ist wichtig, dass diese Daten einmal jährlich der EFSa übermittelt werden, die das Einstellen in eine Datenbank gewährleistet.
(5) Anhand der Analyseergebnisse wird bewertet, wie wirksam die freiwilligen Maßnahmen waren. Das in dieser Empfehlung vorgesehene Überwachungsprogramm kann jederzeit im Licht der gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden,
- empfiehlt:
Brüssel, den 3. Mai 2007
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1) Der "Werkzeugkasten" umfasst 13 verschiedene Parameter ("Werkzeuge"), in vier Hauptkategorien ("Werkzeugkastenfächer"), die von Lebensmittelherstellern entsprechend ihren jeweiligen Erfordernissen zur Senkung des Acrylamidgehalts in ihren Produkten genutzt werden können. Die vier "Fächer" sind: landwirtschaftliche Produktion, Rezeptur, Verarbeitung und Endzubereitung.
2) ABl. Nr. L 88 vom 29.03.2007 S. 29.
3) ABl. Nr. L 165 vom 30.04.2004 S. 1. Berichtigung im ABl. Nr. L 191 vom 28.05.2004 S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 S. 1).
Anhang I |
A. Probenahmestellen und Probenahmeverfahren:
B. Produkte, Zahl der Proben, Häufigkeit der Probenahme, Anforderungen an die Analyse
(Stand: 11.03.2019)
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