Regelwerk, EU chronologisch, EU 2007
VO (EG) 318/2007
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Zugelassene Zuchtbetriebe
Artikel 5 Einfuhrbedingungen
Artikel 6 Zugelassene Quarantäneeinrichtungen und -stationen
Artikel 7 Direktbeförderung von Vögeln zu zugelassenen
Artikel 8 Bescheinigung
Artikel 9 Durchfuhr von Vögeln innerhalb der Gemeinschaft
Artikel 10 Überwachung der Beförderung von Vögeln
Artikel 11 Quarantänevorschriften
Artikel 12 Während der Quarantäne an einer Sendung vorzunehmende
Artikel 13 Maßnahmen im Fall eines Krankheitsverdachts in einer
Artikel 14 Ausnahmen bei positivem Befund der niedrig pathogenen Aviären
Artikel 15 Maßnahmen im Falle eines Verdachts auf Chlamydiose
Artikel 16 Aufhebung der Quarantäne
Artikel 17 Meldung und Berichtspflichten
Artikel 18 Quarantänekosten
Artikel 19 Aufhebungen
Artikel 20 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Liste der Drittländer, aus denen die Einfuhr von in Gefangenschaft gezüchteten Vögeln zugelassen ist
Anhang II Zulassungsbedingungen für Zuchtbetriebe im Herkunftsdrittland gemäss Artikel 4
Kapitel 1
Zulassung von Zuchtbetrieben
Kapitel 2
Aufrechterhaltung der Zulassung von Zuchtbetrieben
Kapitel 3
Quarantäne von Vögeln, die nicht aus zugelassenen Zuchtbetrieben
Kapitel 4
Aussetzung, Widerruf oder Wiedererteilung der Zulassung von Zuchtbetrieben
Kapitel 1
Bau und Ausrüstung der Quarantäneeinrichtung oder -station
Kapitel 2
Anforderungen an das Management
Kapitel 3
Aussetzung, Widerruf oder Wiedererteilung der Zulassung von
Anhang V - gestrichen -