Regelwerk, EU 2006

Entsch. 2006/766/EG
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Artikel 1 Einfuhren von Muscheln, Manteltieren, Stachelhäutern und Meeresschnecken

Artikel 2 Einfuhren von Fischereierzeugnissen

Artikel 3 Aufhebung

Artikel 4

Anhang I Liste der Drittländer, aus denen Einfuhren von lebenden, gekühlten, tiefgefrorenen oder verarbeiteten Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken zum menschlichen Verzehr zulässig sind

Anhang II