Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006

VO (EG) 401/2006
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang I   Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1. Zweck und Anwendungsbereich

A.2. Definitionen Für die Zwecke dieses Anhangs gelten die folgenden Definitionen:

A.3. Allgemeine Vorschriften

A.4. Verschiedene Arten von Partien

B. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse

B.1. Gewicht der Einzelprobe

B.2. Allgemeine Übersicht über das Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse

Tabelle 1 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

B.3. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse bei Partien>50 Tonnen

B.4. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse bei Partien < 50 Tonnen

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie Getreide oder Getreideerzeugnisse

B.5. Probenahme im Einzelhandel

B.6. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

C. Probenahmeverfahren für Trockenobst einschließlich getrockneten Weintrauben und daraus gewonnenen Erzeugnissen, ausgenommen getrocknete Feigen

C.1. Gewicht der Einzelprobe

C.2. Allgemeiner Überblick über das Probenahmeverfahren für Trockenobst mit Ausnahme von Feigen

Tabelle 1 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

C.3. Probenahmeverfahren für Trockenobst (Partien> 15 Tonnen) mit Ausnahme von Feigen

C.4. Probenahmeverfahren für Trockenobst (Partien < 15 Tonnen) mit Ausnahme von Feigen

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie Trockenobst

C.5. Probenahme im Einzelhandel

C.6. Spezifische Bestimmungen für die Probenahme bei Trockenobst mit Ausnahme von getrockneten Feigen, die in Vakuumverpackung gehandelt werden

C.7. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

D.1. Probenahmeverfahren für getrocknete feigen

D.1.1. Gewicht der Einzelprobe

D.1.2. Allgemeiner Überblick über das Probenahmeverfahren für getrocknete Feigen

Tabelle 1 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

D.1.3. Probenahmeverfahren für getrocknete Feigen (Partien> 15 Tonnen)

D.1.4. Probenahmeverfahren für getrocknete Feigen (Partien < 15 Tonnen)

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie und der Anzahl der Teile der Sammelprobe

D.1.5. Probenahmeverfahren bei Verarbeitungserzeugnissen und zusammengesetzten Lebensmitteln

D.1.5. Probenahmeverfahren bei Verarbeitungserzeugnissen und zusammengesetzten Lebensmitteln

D.1.6. Probenahme im Einzelhandel

D.1.7. Spezifisches Probenahmeverfahren für getrocknete Feigen und Verarbeitungserzeugnisse, die in Vakuumpackungen gehandelt werden

D.1.8. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

D.2. Probenahmeverfahren für Erdnüsse, sonstige Ölsaaten, Aprikosenkerne und Nüsse

D.2.1. Gewicht der Einzelprobe

D.2.2. Allgemeiner Überblick über das Probenahmeverfahren für Erdnüsse, sonstige Ölsaaten, Aprikosenkerne und Nüsse

Tabelle 1: Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

D.2.3. Probenahmeverfahren für Erdnüsse, sonstige Ölsaaten, Aprikosenkerne und Nüsse (Partien> 15 Tonnen)

D.2.4. Probenahmeverfahren für Erdnüsse, sonstige Ölsaaten, Aprikosenkerne und Nüsse (Partien < 15 Tonnen)

Tabelle 2: Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie und der Anzahl der Teile der Sammelprobe

D.2.5. Probenahmeverfahren bei Verarbeitungserzeugnissen, ausgenommen pflanzliches Öl, und zusammengesetzten Lebensmitteln

Tabelle 3: Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie

D.2.6. Probenahme im Einzelhandel

D.2.7. Spezifisches Probenahmeverfahren für Erdnüsse, sonstige Ölsaaten, Aprikosenkerne, Nüsse und Verarbeitungserzeugnisse, die in Vakuumverpackungen gehandelt werden

D.2.8. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

E. Probenahmeverfahren für Gewürze

E.1. Gewicht der Einzelprobe

E.2. Allgemeiner Überblick über das Probenahmeverfahren für Gewürze

Tabelle 1 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

E.3. Probenahmeverfahren für Gewürze (Partien> 15 Tonnen)

E.4. Probenahmeverfahren für Gewürze (Partien < 15 Tonnen)

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Gewürzpartie

E.5. Probenahme im Einzelhandel

E.6. Spezifisches Probenahmeverfahren für Gewürze, die in Vakuumpackungen gehandelt werden

E.7. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

F. Probenahmeverfahren für Milch und Milcherzeugnisse, Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung einschließlich Säuglingsmilch und Folgemilch

F.1. Probenahmeverfahren für Milch, Milcherzeugnisse, Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung einschließlich Säuglingsmilch und Folgemilch
Tabelle 1 Mindestanzahl der Einzelproben, die der Partie zu entnehmen sind

F.2. Probenahme im Einzelhandel

F.3. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

G. Probenahmeverfahren für Kaffee und Kaffeeerzeugnisse

G.1. Gewicht der Einzelprobe

G.2. Allgemeine Übersicht über das Probenahmeverfahren für gerösteten Kaffee, gemahlenen gerösteten Kaffee, löslichen Kaffee, Süßholzwurzel und Süßholzauszug

Tabelle 1 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Erzeugnis und Partiegewicht

G.3. Probenahmeverfahren für geröstete Kaffeebohnen, gemahlenen gerösteten Kaffee, löslichen Kaffee, Süßholzwurzel und Süßholzauszug (Partien> 15 Tonnen)

G.4. Probenahmeverfahren für geröstete Kaffeebohnen, gemahlenen gerösteten Kaffee, löslichen Kaffee (Partien < 15 Tonnen)

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie gerösteter Kaffeebohnen, gemahlenen gerösteten Kaffees, löslichen Kaffees, Süßholzwurzel und Süßholzauszug

G.5. Probenahmeverfahren für geröstete Kaffeebohnen, gemahlenen gerösteten Kaffee, löslichen Kaffee, Süßholzwurzel und Süßholzauszug, die in Vakuumverpackungen gehandelt werden

G.6. Probenahme im Einzelhandel

G.7. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

H. Probenahmeverfahren für Fruchtsäfte einschließlich Traubensaft, Traubenmost, Apfelwein und Wein

H.1. Probenahmeverfahren
Tabelle 1 Mindestanzahl an Einzelproben, die der Partie zu entnehmen sind

H.2. Probenahme im Einzelhandel

H.3. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

I. Probenahmeverfahren für feste Apfelerzeugnisse und Apfelsaft sowie feste Apfelerzeugnisse für Säuglinge und Kleinkinder

I.1. Probenahmeverfahren
Tabelle 1 Mindestanzahl der Einzelproben, die der Partie zu entnehmen sind

Tabelle 2 Anzahl der Packungen (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, sofern die Partie aus einzelnen
Packungen besteht

I.2. Probenahme im Einzelhandel

I.3. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

J. Probenahmeverfahren für Säuglingsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder

J.1 Probenahmeverfahren

J.2. Probenahme im Einzelhandel

J.3. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

K. Probenahmeverfahren für pflanzliche Öle

K.1 Probenahmeverfahren für pflanzliche Öle
Tabelle 1: Mindestanzahl an Einzelproben, die der Partie zu entnehmen sind

Tabelle 2 Unterteilung von Partien in Teilpartien nach Partiegewicht

K.2 Probenahmeverfahren für pflanzliche Öle auf der Einzelhandelsebene

K.3 Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

L. Probenahmeverfahren für sehr grosse Partien oder Partien, die so gelagert oder befördert werden, dass eine Beprobung der gesamten Partie nicht Praktikabel ist

L.1. Allgemeine Grundsätze

L.2. Anzahl der bei sehr großen Partien zu entnehmenden Einzelproben

L.3. Große Partien, die per Schiff befördert werden

L.4. Beprobung großer Partien in Lagern

L.5. Beprobung von Lagereinrichtungen (Silos)

L.6. Beprobung loser Lebensmittel in großen geschlossenen Containern

M. Probenahmeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Reis, der durch den Schimmelpilz Monascus Purpureus fermentiert wurde

Anhang II Kriterien für die Probenaufarbeitung und für die Analysemethoden zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an Mykotoxinen in Lebensmitteln

1. Einleitung

1.1. Vorsichtsmaßnahmen

1.2. Berechnung des Verhältnisses Schale/Kern bei ganzen Nüssen

2. Behandlung der im Labor eingegangenen Probe

3. Parallelproben

4. Vom Labor anzuwendende Analysemethode und Kontrollanforderungen an das Labor

4.1. Definitionen

4.2. Allgemeine Vorschriften

4.3. Spezifische Anforderungen

4.3.1. Leistungskriterien

4.3.2. Der "Tauglichkeits"-Ansatz

4.4. Abschätzung der Messunsicherheit, Berechnung der Wiederfindungsrate und Angabe der Ergebnisse12

4.5. Laborqualitätsnormen