Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006
VO (EG) 336/2006
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Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Einhaltung der Bestimmungen
Artikel 5 Anforderungen an die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
Artikel 6 Zeugniserteilung und Überprüfung
Artikel 7 Ausnahmeregelung
Artikel 8 Gültigkeit, Annahme und Anerkennung von Zeugnissen
Artikel 9 Sanktionen
Artikel 10 Berichterstattung
Artikel 11 Änderungen
Artikel 11a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 14 Inkrafttreten
Teil A
Umsetzung
1. Allgemeines
1.1. Begriffsbestimmungen1.2. Zielsetzungen
1.3. Anwendungsbereich
1.4. Betriebliche Anforderungen an ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
2. Konzept des Unternehmens in Bezug auf Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz
3. Zuständigkeitsbereiche und Weisungsbefugnisse innerhalb des Unternehmens
4. Durchführungsbeauftragte(r)
5. Zuständigkeitsbereiche und Weisungsbefugnisse des Kapitäns
6. Materielle und personelle Voraussetzungen
7. Erarbeitung von Plänen für den Betriebsablauf an Bord
8. Vorbereitung auf Notfallsituationen
9. Berichterstattung über Abweichungen von einschlägigen Vorschriften, Unfälle und gefährliche Vorkommnisse sowie Analyse dieser Ereignisse
10. Instandhaltung von Schiff und Ausrüstung
11. Unterlagen
12. Überwachung der Einhaltung des Systems zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen sowie Überprüfung und Auswertung durch das Unternehmen
Teil B
Zeugniserteilung, Überprüfung und Kontrolle
13. Zeugniserteilung und regelmäßige Überprüfung
14. Erteilung eines Vorläufigen Zeugnisses
15. Überprüfung
16. Zeugnisformulare
Anlage
Anhang II Vorschriften für die Verwaltungen zur Umsetzung des internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-CODE)
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
Teil B
Zeugniserteilung und Normen
2. Zeugniserteilung
3. Managementstandards
4. Kompetenzstandards