Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006

RL 2006/118/EG
- Inhalt =>

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Artikel 4 Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Artikel 5 Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends sowie Festlegung von Ausgangspunkten für die Trendumkehr

Artikel 6 Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser

Artikel 7 Übergangsbestimmungen

Artikel 8 Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 9 Ausschussverfahren

Artikel 10 Überprüfung

Artikel 11 Bewertung

Artikel 12 Durchführung

Artikel 14 Adressaten

Artikel 13 Inkrafttreten

Anhang I Grundwasserqualitätsnormen

Anhang II Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren

Teil A: Leitlinien für die Festlegung von schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten Gemäss Artikel 3

Teil B: Mindestliste von Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die die Mitgliedstaaten die Festlegung von Schwellenwerten Gemäss Artikel 3 zu erwägen haben

Teil C: Von den Mitgliedstaaten vorzulegende Informationen zu den Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die Schwellenwerte festgelegt wurden

Anhang III Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Anhang IV Ermittlung und Umkehrung Signifikanter und anhaltender steigender Trends

Teil A: Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends

Teil B: Ausgangspunkte für die Trendumkehr