Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006
RL 2006/118/EG
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Artikel 4 Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Artikel 5 Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends sowie Festlegung von Ausgangspunkten für die Trendumkehr
Artikel 6 Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser
Artikel 6a Beobachtungsliste
Artikel 7 Übergangsbestimmungen
Artikel 8 Überprüfung der Anhänge I bis IV sowie spezifische Bestimmungen für bestimmte Stoffe
Artikel 8a Ausübung der Befugnisübertragun
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 - gestrichen -
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Durchführung
Artikel 14 Adressaten
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang I Grundwasserqualitätsnormen für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren
Anhang II Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren
Teil A:
Leitlinien für die Festlegung von schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten Gemäss Artikel 3Teil B:
Mindestliste von Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die die Mitgliedstaaten die Festlegung von Schwellenwerten Gemäss Artikel 3 zu erwägen habenTeil C:
Von den Mitgliedstaaten vorzulegende Informationen zu den Schadstoffen und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten Schwellenwerte festgelegt habenTeil D
Verzeichnis harmonisierter Schwellenwerte für anthropogene synthetische Stoffe * in Grundwasser von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung
Anhang III Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Anhang IV Ermittlung und Umkehrung Signifikanter und anhaltender steigender Trends
Teil A: Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender TrendsTeil B: Ausgangspunkte für die Trendumkehr
Anhang V Stoffe, die einer Überprüfung im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in Anhang I mit einer unionsweiten Grundwasserqualitätsnorm unterliegen