Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006

RL 2006/118/EG
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Artikel 4 Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Artikel 5 Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends sowie Festlegung von Ausgangspunkten für die Trendumkehr

Artikel 6 Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser

Artikel 6a Beobachtungsliste

Artikel 7 Übergangsbestimmungen

Artikel 8 Überprüfung der Anhänge I bis IV sowie spezifische Bestimmungen für bestimmte Stoffe

Artikel 8a Ausübung der Befugnisübertragun

Artikel 9 Ausschussverfahren

Artikel 10 - gestrichen -

Artikel 11 Bewertung

Artikel 12 Durchführung

Artikel 14 Adressaten

Artikel 13 Inkrafttreten

Anhang I Grundwasserqualitätsnormen für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren

Anhang II Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren

Teil A:
Leitlinien für die Festlegung von schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten Gemäss Artikel 3

Teil B:
Mindestliste von Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die die Mitgliedstaaten die Festlegung von Schwellenwerten Gemäss Artikel 3 zu erwägen haben

Teil C:
Von den Mitgliedstaaten vorzulegende Informationen zu den Schadstoffen und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten Schwellenwerte festgelegt haben

Teil D
Verzeichnis harmonisierter Schwellenwerte für anthropogene synthetische Stoffe * in Grundwasser von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung

Anhang III Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers

Anhang IV Ermittlung und Umkehrung Signifikanter und anhaltender steigender Trends

Teil A: Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends

Teil B: Ausgangspunkte für die Trendumkehr

Anhang V Stoffe, die einer Überprüfung im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in Anhang I mit einer unionsweiten Grundwasserqualitätsnorm unterliegen