Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006
RL 2006/118/EG
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Artikel 4 Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Artikel 5 Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends sowie Festlegung von Ausgangspunkten für die Trendumkehr
Artikel 6 Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser
Artikel 7 Übergangsbestimmungen
Artikel 8 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Durchführung
Artikel 14 Adressaten
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang I Grundwasserqualitätsnormen
Anhang II Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren
Teil A: Leitlinien für die Festlegung von schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten Gemäss Artikel 3Teil B: Mindestliste von Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die die Mitgliedstaaten die Festlegung von Schwellenwerten Gemäss Artikel 3 zu erwägen haben
Teil C: Von den Mitgliedstaaten vorzulegende Informationen zu den Schadstoffen und ihren Indikatoren, für die Schwellenwerte festgelegt wurden
Anhang III Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers
Anhang IV Ermittlung und Umkehrung Signifikanter und anhaltender steigender Trends
Teil A: Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender TrendsTeil B: Ausgangspunkte für die Trendumkehr