Regelwerk, EU chronologisch, EU 2005

RL 2005/38/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang I Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Fusarientoxinen in bestimmten Lebensmitteln

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Definitionen Für die Zwecke dieses Anhangs gelten die folgenden Definitionen:

3. Allgemeine Vorschriften

4. Besondere Vorschriften

4.1. Verschiedene Arten von Partien

4.2. Gewicht der Einzelprobe

4.3. Allgemeine Übersicht über das Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse

Tabelle 1 Unterteilung der Partien in Teilpartien in Abhängigkeit vom Erzeugnis und vom Gewicht der Partie

4.4. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse bei Partien> 50 Tonnen

4.5. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse bei Partien < 50 Tonnen

Tabelle 2 Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie Getreide oder Getreideerzeugnisse

4.6. Probenahmeverfahren für Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind

4.7. Probenahme im Einzelhandel

5. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

Anhang II Probenaufbereitung und Kriterien für die Analysemethoden zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an Fusarientoxinen in bestimmten Lebensmitteln

1. Vorsichtsmaßnahmen

2. Behandlung der im Labor eingegangenen Probe

3. Unterteilung von Proben für Vollzugs- und Rechtfertigungszwecke

4. Vom Labor anzuwendende Analysemethode und Kontrollanforderungen an das Labor

4.1 Definitionen

4.2 Allgemeine Anforderungen

4.3 Spezifische Anforderungen

4.3.1 Leistungskriterien

Tabelle 3: Numerische Werte, die für a abhängig von der jeweiligen Konzentration als Konstante in der unter dieser Nummer aufgeführten Formel einzusetzen sind.

4.4 Berechnung der Wiederfindungsrate und Angabe der Ergebnisse

4.5 Laborqualitätsnormen