Regelwerk, EU chronologisch, EU 2004
Entsch. 2004/905/EG
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Anhang Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler nach Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/95/EG
1. Einleitung
1.1 Hintergrund und Ziele der Leitlinien1.2 Status und Weiterentwicklung der Leitlinien
1.3 Adressaten der Leitlinien
2. Überblick über die Bestimmungen der RaPS zur Meldepflicht der Hersteller und Händler
2.1 Verpflichtung zur Unterrichtung der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten2.2 Grund und Ziele der Meldebestimmungen
3. Meldekriterien
3.1 Anwendungsbereich3.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Konformitätskriterien
3.3 Kriterien für die Nichtmeldung
4. Meldeverfahren
4.1 Wer ist meldepflichtig4.2 Adressaten der Meldung
4.3 Form der Meldung
5. Inhalt der Meldungen
5.1 Hintergrund der Meldungen (Pflicht zur Nachbeobachtung)5.2 Meldeformular
6. Anschlussmassnahmen
Anhang I Formular zur Meldung gefährlicher Produkte bei den Behörden durch Hersteller oder Händler
Anhang II Methodischer Rahmen zur Erleichterung einer konsequenten Risikoabschätzung und -bewertung