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Entscheidung 2004/249/EG der Kommission vom 11. März 2004 über einen Fragebogen für Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 714)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 78 vom 16.03.2004 S. 56)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1, insbesondere auf Artikel 12, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Richtlinie 2002/96/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln.
(2) Der Bericht soll detailliert sowohl die Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht als auch ihre Durchführung behandeln. Er ist anhand des dieser Entscheidung beigefügten Fragebogens zu erstellen.
(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates 2 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Die Mitgliedstaaten erstellen ihre Berichte über die Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG auf der Grundlage des Fragebogens im Anhang.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 11. März 2004
Fragebogen für den Bericht der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte | Anhang |
Bereits erteilte Angaben müssen nicht wiederholt werden, jedoch ist anzugeben, wo und wann diese Angaben gemacht wurden.
1. Umsetzung in einzelstaatliches Recht
1.1. Wurden der Kommission die einzelstaatlichen Gesetze und Rechtsvorschriften übermittelt, mit welchen die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird? (Ja/Nein)
1.1.1. Wenn die Antwort auf Frage 1.1 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an.
1.1.2. Wenn die Antwort auf Frage 1.1 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.
1.2. Hat der Mitgliedstaat eine der in Artikel 17 Absatz 3 aufgeführten Bestimmungen über die Umsetzung durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Wirtschaftszweigen umgesetzt? (Ja/Nein)
1.2.1. Wenn die Antwort auf Frage 1.2 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an.
2. Durchführung der Richtlinie
Die Daten über die getrennte Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling sind getrennt nach dem gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie festgelegten Format zu berichten.
2.1. Wurden Maßnahmen gemäß Artikel 4 hinsichtlich der Produktkonzeption ergriffen? (Ja/Nein)
2.1.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.1 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten über ergriffene Maßnahmen an.
Diese umfassen Maßnahmen, damit Hersteller die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht verhindern.
2.1.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.1 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.
2.1.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit diesem Artikel.
2.2. Sind Systeme aufgestellt worden, die es den Endnutzern und Vertreibern ermöglichen, Elektro- und Elektronikaltgeräte zumindest kostenlos gemäß Artikel 5 der Richtlinie zurückzugeben? (Ja/Nein)
2.2.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.2 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an. Diese sollen umfassen:
2.2.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.2 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.
2.2.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.
2.3. Sind die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der umweltgerechten Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 6 der Richtlinie ergriffen worden? (Ja/Nein)
2.3.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.3 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an. Diese sollen umfassen:
(Stand: 25.06.2019)
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