umwelt-online: Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (5)
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  Gaszähler und Mengenumwerter Anhang MI-002 09

Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für nachfolgend definierte Gaszähler und Mengenumwerter, die zur Verwendung im Haushalt, im Gewerbe und in der Leichtindustrie bestimmt sind.

Begriffsbestimmungen

Gaszähler

Ein Gerät, das für das Messen, Speichern und Anzeigen der das Gerät durchströmenden Menge Brenngas (Volumen oder Masse) ausgelegt ist.

Mengenumwerter

Eine am Gaszähler angebrachte Einrichtung, die automatisch die im Messzustand ermittelte Menge in eine Menge im Basiszustand umrechnet.

Mindestdurchfluss (Qmin)

Der kleinste Durchfluss, bei dem der Gaszähler Messwerte anzeigt, die innerhalb der geforderten Fehlergrenzen liegen.

Höchstdurchfluss (Qmax)

Der größte Durchfluss, bei dem der Gaszähler Messwerte anzeigt, die innerhalb der geforderten Fehlergrenzen liegen.

Übergangsdurchfluss (Qt)

Der Übergangsdurchfluss ist der zwischen dem Höchst- und dem Mindestdurchfluss auftretende Durchfluss, bei dem der Durchflussbereich in zwei Zonen, den oberen Belastungsbereich und den unteren Belastungsbereich, getrennt wird, für die jeweils verschiedene Fehlergrenzen gelten.

Überlastdurchfluss (Qr)

Der Überlastdurchfluss ist der höchste Durchfluss, bei dem der Zähler für einen kurzen Zeitraum ohne Beeinträchtigung arbeitet.

Basiszustand

Der festgelegte Zustand, auf den die gemessene Menge Brenngas umgerechnet wird.

Teil I - Spezifische Anforderungen für Gaszähler

1. Nennbetriebsbedingungen

Der Hersteller muss die Nennbetriebsbedingungen für den Gaszähler angeben, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

1.1 Der Durchflussbereich des Gases muss folgende Mindestbedingungen erfüllen:

Klasse Qmax/Qmin Qmax/Qt Qr/Qmax
1,5 ≥ 150 ≥ 10 1,2
1,0 ≥ 20 ≥ 5 1,2

1.2 Temperaturbereich des Gases: Mindestbereich von 40 °C.

1.3 Bedingungen im Zusammenhang mit Brenngas

Der Gaszähler muss für die Gruppe von Gasen und die Versorgungsdrücke des Bestimmungslandes ausgelegt sein. Insbesondere muss der Hersteller Folgendes angeben:

1.4 Mindesttemperaturbereich von 50 °C für die klimatische Umgebung.

1.5 Nennwert der Wechselspannungsversorgung und/oder Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung.

2. Fehlergrenzen

2.1 Gaszähler, die das Volumen bei Messbedingungen oder die Masse anzeigen

Tabelle 1

Klasse 1,5 1,0
Qmin ≤ Q < Qt 3 % 2 %
Qt ≤ Q < Qmax 1,5 % 1 %

Der Gaszähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.

2.2 Bei Gaszählern mit Temperaturumwerter, die lediglich die umgerechnete Menge anzeigen, gilt innerhalb eines Temperaturbereichs von 30 °C, der sich symmetrisch um eine herstellerseitig angegebene Temperatur zwischen 15 und 25 °C erstreckt, eine um 0,5 % höhere Fehlergrenze des Zählers. Außerhalb dieses Bereichs ist ein zusätzlicher Anstieg von 0,5 % je Intervall von 10 °C zulässig.

3. Zulässige Auswirkung von Störgrößen

3.1 Elektromagnetische Störfestigkeit

3.1.1 Eine elektromagnetische Störgröße darf sich auf einen Gaszähler oder Mengenumwerter nur so weit auswirken, dass

3.1.2 Nach der Einwirkung einer Störgröße muss der Gaszähler

3.1.3 Der Grenzwert ist der kleinere der beiden folgenden Werte:

3.2 Auswirkungen von stromaufwärts und stromabwärts auftretenden Strömungsstörungen

Unter den vom Hersteller angegebenen Einbaubedingungen dürfen die Auswirkungen von Strömungsstörungen ein Drittel der Fehlergrenze nicht überschreiten.

4. Beständigkeit

Nach der Durchführung einer geeigneten Prüfung unter Berücksichtigung des vom Hersteller veranschlagten Zeitraums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

4.1 Zähler der Klasse 1,5

4.1.1 Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis für die Durchflussmengen Qt bis Qmax höchstens 2 % betragen.

4.1.2 Der Fehler der Anzeige darf nach der Beständigkeitsprüfung höchstens doppelt so hoch wie die Fehlergrenze in Nummer 2 sein.

4.2 Zähler der Klasse 1,0

4.2.1 Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis höchstens ein Drittel der Fehlergrenze in Nummer 2 betragen.

4.2.2 Der Fehler der Anzeige darf nach der Beständigkeitsprüfung die Fehlergrenze in Nummer 2 nicht überschreiten.

5. Eignung

5.1 Ein aus dem Netz (Wechselstrom oder Gleichstrom) gespeister Gaszähler muss mit einer Notstromversorgungseinrichtung oder einer anderen Vorrichtung versehen sein, die bei einem Ausfall der Hauptstromversorgung die Durchführbarkeit sämtlicher Messfunktionen gewährleistet.

5.2 Eine gerätespezifische Stromquelle muss eine Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen. Nach Ablauf von 90 % dieser Lebensdauer muss ein entsprechender Warnhinweis erscheinen.

5.3 Eine Anzeigeeinrichtung muss über eine ausreichende Zahl von Ziffernstellen verfügen, um zu gewährleisten, dass die in 8.000 Stunden bei Qmax durchgeströmte Menge nicht dazu führt, dass die Anzeige auf den Ausgangswert zurückspringt.

5.4 Der Gaszähler muss in jeder vom Hersteller in der Einbauanleitung angegebenen Einbaulage arbeiten können.

5.5 Der Gaszähler muss mit einer Prüfvorrichtung ausgestattet sein, die eine Durchführung von Prüfungen in einem angemessenen Zeitrahmen ermöglicht.

5.6 Der Gaszähler muss die Fehlergrenze in jeder Strömungsrichtung oder nur in einer vorgegebenen Strömungsrichtung, wenn diese eindeutig angegeben ist, einhalten.

6. Einheiten

Die Anzeige der gemessenen Menge muss in Kubikmetern oder in Kilogramm erfolgen.

Teil II - Spezifische Anforderungen für Mengenumwerter

Ein Mengenumwerter ist ein Teilgerät im Sinne des Artikels 4 Buchstabe b) zweiter Gedankenstrich.

Für Mengenumwerter gelten, soweit zutreffend, die grundlegenden Anforderungen für Gaszähler. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen:

7. Basiszustand für umgerechnete Mengen

Der Hersteller muss den Basiszustand für umgerechnete Mengen angeben.

8. Fehlergrenzen

Anmerkung:
Die Abweichung des Gaszählers wird nicht berücksichtigt.

Der Mengenumwerter darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.

9. Eignung

9.1 Ein elektronischer Mengenumwerter muss feststellen können, wenn er außerhalb des bzw. der Betriebsbereiche arbeitet, deren Parameter vom Hersteller als für die Messgenauigkeit maßgeblich angegeben wurden. In diesem Fall muss der Mengenumwerter das Integrieren der umgerechneten Menge unterbrechen, und die umgerechnete Menge kann für die Zeit des Betriebs außerhalb des bzw. der Betriebsbereiche gesondert summiert werden.

9.2 Ein elektronischer Mengenumwerter muss in der Lage sein, alle für die Messung relevanten Daten ohne Zusatzausrüstung anzuzeigen.

Teil III - Inbetriebnahme und Konformitätsbewertung

10. Inbetriebnahme

  1. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Gasverbrauchs im Haushalt vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Gaszähler der Klasse 1,5 erlauben sowie mit Gaszählern der Klasse 1,0, deren Verhältnis Qmax/Qmin mindestens 150 beträgt.
  2. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Gasverbrauchs im gewerblichen Bereich und/oder der Leichtindustrie vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Gaszähler der Klasse 1,5 erlauben.
  3. Die Mitgliedstaaten stellen in Bezug auf die Anforderungen in den Nummern 1.2 und 1.3 sicher, dass die Eigenschaften vom Verteilerunternehmen oder der für den Einbau des Gaszählers gesetzlich vorgesehenen Person so bestimmt werden, dass der Zähler den geplanten oder voraussichtlichen Verbrauch präzise messen kann.

Konformitätsbewertung

Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:

B + F oder B + D oder H1.

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Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch Anhang MI-003 09

Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, die zur Verwendung in Privathaushalten, im Gewerbe und in der Leichtindustrie bestimmt sind.

Anmerkung: Elektrizitätszähler können je nach angewandter Messtechnik zusammen mit externen Messwandlern betrieben werden. Dieser Anhang erstreckt sich jedoch nur auf Elektrizitätszähler und nicht auf Messwandler.

Begriffsbestimmungen

Ein Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch ist eine Einrichtung, die die in einem Stromkreis verbrauchte elektrische Wirkenergie misst.

I = den Zähler durchfließender elektrischer Strom;
In = angegebene Referenzstromstärke, für den der als Wandler arbeitende Zähler ausgelegt wurde;
Ist = niedrigster angegebener Wert von I, bei dem der Zähler bei Leistungsfaktor Eins (Mehrphasenzähler mit symmetrischer Last) eine elektrische Wirkenergie misst;
Imin = Wert von I, oberhalb dessen die Abweichung innerhalb der Fehlergrenzen liegt (Mehrphasenzähler mit symmetrischer Last);
Itr = Wert von I, oberhalb dessen die Abweichung innerhalb der niedrigsten Fehlergrenzen liegt, die der für den Zähler angegebenen Genauigkeitsklasse entsprechen;
Imax = Höchstwert von I, bei dem die Abweichung innerhalb der Fehlergrenzen liegt;
U = an den Zähler angelegte elektrische Spannung;
Un = angegebene Bezugsspannung;
f = Frequenz der an den Zähler angelegten Spannung;
fn = angegebene Bezugsfrequenz;
PF = Leistungsfaktor = cosΦ = Kosinus der Phasenverschiebung Φ zwischen I und U.

Spezifische Anforderungen

1. Genauigkeit

Der Hersteller muss die Genauigkeitsklasse des Zählers angeben. Die Klassen sind wie folgt festgelegt: Klasse A, B und C.

2. Nennbetriebsbedingungen

Der Hersteller muss insbesondere die folgenden Nennbetriebsbedingungen für den Zähler angeben:

Anzugeben sind die für den Zähler geltenden Werte von fn, Un, In, Ist, Imin, Itr und Imax. In Bezug auf die für den Strom angegebenen Werte muss der Zähler die in Tabelle 1 genannten Bedingungen erfüllen.

Tabelle 1

  Klasse A Klasse B Klasse C
Direkt angeschlossene Zähler
Ist ≤ 0,05 ⋅ Itr ≤ 0,04⋅ Itr ≤ 0,04 ⋅ Itr
Imin ≤ 0,5 ⋅ Itr ≤ 0,5 ⋅ Itr ≤ 0,3 ⋅ Itr
Imax ≥ 50 ⋅ Itr ≤ 50 ⋅ Itr ≤ 50 ⋅ Itr
Zähler für den Anschluss an Messwandler
Ist ≤ 0,06 ⋅ Itr ≤ 0,04 ⋅ Itr ≤ 0,02 ⋅ Itr
Imin ≤ 0,4 ⋅ Itr ≤ 0,2 ⋅ Itr ≤ 0,2⋅ Itr
In = 20 ⋅ Itr = 20 ⋅ Itr1 = 20 ⋅ Itr
Imax ≥ 1,2 ⋅ In ≥ 1,2 ⋅ In ≥ 1,2 ⋅ In
1) Für elektromechanische Zähler der Klasse B: Imin ≤ 0,4 · Itr.

Ferner ist für Spannung, Frequenz und Leistungsfaktor jeweils der Bereich anzugeben, in dem der Zähler die in Tabelle 2 angegebenen Anforderungen an die Fehlergrenzen erfüllt. Diese Bereiche müssen die typischen Merkmale des von den öffentlichen Stromnetzen gelieferten Stroms berücksichtigen.

Die Spannungs- und Frequenzbereiche müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

0,9 · Un ≤ U ≤ 1,1 · Un;

0,98 · fn ≤ f ≤ 1,02 · fn.

Der Leistungsfaktor liegt innerhalb eines Bereiches von cosΦ = 0,5 induktiv bis cosΦ = 0,8 kapazitiv.

3. Fehlergrenzen

Die Auswirkungen der verschiedenen Messgrößen und Einflussgrößen (a, b, c, . . .) werden jeweils gesondert bewertet, wobei alle übrigen Mess- und Einflussgrößen relativ konstant auf ihren Referenzwerten gehalten werden. Die Messabweichung, die die in Tabelle 2 angegebene Fehlergrenze nicht überschreiten darf, wird wie folgt berechnet:

Messabweichung = (a2 + b2 + c2 . . .)0,5

Wird der Zähler unter wechselndem Laststrom betrieben, dürfen die prozentualen Abweichungen die in Tabelle 2 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Tabelle 2 Fehlergrenzen in Prozent unter Nennbetriebsbedingungen und bei definiertem Laststrom und definierter Betriebstemperatur

  Betriebstemperaturen Betriebstemperaturen Betriebstemperaturen Betriebstemperaturen
+ 5 °C . . . + 30 °C - 10 °C . . . + 5 °C
oder
+ 30 °C . . . + 40 °C
- 25 °C . . . - 10 °C
oder
+ 40 °C . . . + 55 °C
- 40 °C . . . - 25 °C
oder
+ 55 °C . . . + 70 °C
Zählerklasse A B C A B C A B C A B C
Einphasenzähler; Mehrphasenzähler bei symmetrischer Last
Imin ≤ I < Itr 3,5 2 1 5 2,5 1,3 7 3,5 1,7 9 4 2
Itr ≤ I ≤ Imax 3,5 2 0,7 4,5 2,5 1 7 3,5 1,3 9 4 1,5
Mehrphasenzähler bei einphasiger Last
Itr ≤ I ≤  Imax, siehe Ausnahme 4 2,5 1 5 3 1,3 7 4 1,7 9 4,5 2
Ausnahme: Für elektromechanische Mehrphasenzähler ist der Bereich der Stromstärke bei einphasiger Last auf 5Itr ≤ I ≤ Imaxbegrenzt.

Wird ein Zähler in unterschiedlichen Temperaturbereichen eingesetzt, gelten die jeweiligen Werte für die Fehlergrenzen.

Der Zähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.

4. Zulässige Auswirkung von Störgrößen

4.1 Allgemeines

Da Elektrizitätszähler direkt an das Netz angeschlossen sind und da der Netzstrom gleichzeitig eine der Messgrößen ist, gelten für Elektrizitätszähler besondere elektromagnetische Umgebungsbedingungen.

Der Zähler muss den elektromagnetischen Umgebungsbedingungen E2 und den zusätzlichen Anforderungen der Nummern 4.2 und 4.3 entsprechen.

Die elektromagnetischen Umgebungsbedingungen und die zulässigen Auswirkungen tragen dem Umstand Rechnung, dass es lang einwirkende Störgrößen gibt, die die Genauigkeit nicht über die Grenzwerte hinaus beeinflussen dürfen, sowie transiente Störgrößen, die eine zeitweilige Beeinträchtigung oder einen zeitweiligen Ausfall der Funktion oder der Leistungsfähigkeit bewirken können; nach Abklingen der Störgrößen müssen Funktion und Leistungsfähigkeit des Zählers aber wiederhergestellt sein und die Genauigkeit darf nicht über die Grenzwerte hinaus beeinträchtigt sein.

Besteht ein vorhersehbares hohes Blitzschlagrisiko oder erfolgt die Versorgung vornehmlich über Freileitungsnetze, so ist der Zähler in Bezug auf seine messtechnischen Merkmale zu schützen.

4.2 Auswirkung lang einwirkender Störgrößen

Tabelle 3 Grenzwerte für lang einwirkende Störgrößen

Störgröße Grenzwert in Prozent für Zähler der Klasse
A B C
Vertauschte Phasenfolge 1,5 1,5 0,3
Spannungsunsymmetrie (gilt nur für Mehrphasenzähler) 4 2 1
Harmonische Anteile in den Stromkreisen1 1 0,8 0,5
Gleichstrom und Harmonische im Stromkreis1 6 3 1,5
Schnelle transiente Störgrößen 6 4 2
Magnetfelder, elektromagnetisches HF-Feld, durch Hochfrequenzfelder induzierte Störgrößen in Leitungen und Störfestigkeit gegen über elektromagnetischen Schwingungen 3 2 1
1) Bei elektromechanischen Elektrizitätszählern werden für harmonische Anteile in den Stromkreisen und für Gleichstrom und Harmonische im Stromkreis keine Grenzwerte festgelegt.

4.3 Zulässige Auswirkung transienter elektromagnetischer Phänomene

4.3.1 Während des Auftretens einer elektromagnetischen Störgröße und unmittelbar danach

und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nach dem Auftreten der Störgröße

Der in kWh ausgedrückte Grenzwert beträgt m · Un · Imax · 10-6

(m ist die Zahl der Messwerke des Zählers; die Einheiten sind Volt für Un und Ampere für Imax).

4.3.2 Der Grenzwert für die zulässige Messabweichung bei Überstrom beträgt 1,5 %.

5. Eignung

5.1 Unterhalb der Nennbetriebsspannung darf die positive Messabweichung des Zählers 10 % nicht überschreiten.

5.2 Die Anzeigeeinrichtung für die Gesamtenergie muss über eine ausreichende Zahl von Ziffernstellen verfügen, damit sichergestellt ist, dass die Anzeige des Zählers bei 4.000 Stunden Volllastbetrieb (I = Imax, U = Un und PF = 1) nicht auf den Ausgangswert zurückspringt; eine Rückstellung der Anzeige während des Betriebs darf nicht möglich sein.

5.3 Nach einem Stromausfall im Stromkreis müssen die gemessenen Mengen elektrischer Energie über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten ablesbar bleiben.

5.4 Betrieb ohne Last

Liegt Spannung an, ohne dass Strom im Stromkreis fließt (der Stromkreis ist offen), darf der Zähler bei Spannungen zwischen 0,8 Un und 1,1 Un keine Energie messen.

5.5 Anlauf

Der Zähler muss bei Un, PF = 1 (Mehrphasenzähler mit symmetrischer Last) und einer Stromstärke gleich Ist anlaufen und weitermessen.

6. Einheiten

Die Anzeige der gemessenen elektrischen Energie muss in Kilowattstunden (Symbol kWh) oder in Megawattstunden (Symbol MWh) erfolgen.

7. Inbetriebnahme

  1. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Elektrizitätsverbrauchs im Haushalt vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Zähler der Klasse a erlauben. Die Mitgliedstaaten sind befugt, für bestimmte Zwecke die Verwendung eines Zählers der Klasse B zu verlangen.
  2. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Elektrizitätsverbrauchs im gewerblichen Bereich und/oder der Leichtindustrie vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Zähler der Klasse B erlauben. Die Mitgliedstaaten sind befugt, für bestimmte Zwecke die Verwendung eines Zählers der Klasse C zu verlangen.
  3. Der Mitgliedstaat stellt sicher, dass der Stromstärkemessbereich vom Verteilerunternehmen oder der für den Einbau des Zählers gesetzlich vorgesehenen Person so bestimmt wird, dass der Zähler den geplanten oder voraussichtlichen Verbrauch präzise messen kann.

Konformitätsbewertung

Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:

B + F oder B + D oder H1.

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  Wärmezähler Anhang MI-004 09

Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für die nachfolgend definierten Wärmezähler, die zur Verwendung in Privathaushalten, im Gewerbe und in der Leichtindustrie bestimmt sind.

Begriffsbestimmungen

Ein Wärmezähler ist ein Gerät, das dafür auslegt ist, in einem Wärmetauscherkreislauf die Wärme zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit abgegeben wird.

Ein Wärmezähler ist entweder ein vollständiger Wärmezähler oder ein kombinierter Wärmezähler, der aus den Teilgeräten Durchflusssensor, Temperaturfühlerpaar und Rechenwerk nach Artikel 4 Buchstabe b) oder einer Kombination davon besteht.

θ = Temperatur der Wärmeträgerflüssigkeit;
θin = Wert von θ am Vorlauf des Wärmetauscherkreislaufs;
θout = Wert von θ am Rücklauf des Wärmetauscherkreislaufs;
Δθ = Temperaturdifferenz θin - θout mit Δθ ≥ 0;
θmax = obere Grenze von θ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
θmin = untere Grenze von θ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
Δθmax = obere Grenze von Δθ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
Δθmin = untere Grenze von Δθ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
q = Durchfluss der Wärmeträgerflüssigkeit;
qs = höchster Wert von q, der bei korrekter Funktion des Wärmezählers kurzzeitig zulässig ist;
qp = höchster Wert von q, der bei korrekter Funktion des Wärmezählers dauerhaft zulässig ist;
qi = niedrigster Wert von q, der für die korrekte Funktion des Wärmezählers zulässig ist;
P = ausgetauschte Wärmeleistung;
Ps = obere Grenze von P, die für die korrekte Funktion des Wärmezählers zulässig ist.

Spezifische Anforderungen

1. Nennbetriebsbedingungen

Die Werte der Nennbetriebsbedingungen sind vom Hersteller wie folgt anzugeben:

1.1 Für die Temperatur der Flüssigkeit: θmax, θmin;

1.2 Für den Druck der Flüssigkeit: Der höchste positive Innendruck, dem der Wärmezähler dauerhaft an der Temperaturobergrenze standhalten kann.

1.3 Für den Durchfluss der Flüssigkeit: qs, qp, qi, wobei für die Werte für qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp/qi ≥ 10.

1.4 Für die Wärmeleistung: Ps.

2. Genauigkeitsklassen

Folgende Genauigkeitsklassen werden für Wärmezähler festgelegt: Klasse 1, 2, 3.

3. Fehlergrenzen für vollständige Wärmezähler

Die relativen Fehlergrenzen für vollständige Wärmezähler, ausgedrückt in Prozent des wahren Wertes, lauten für jede Genauigkeitsklasse wie folgt:

Der vollständige Wärmezähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.

4. Zulässige Einflüsse elektromagnetischer Störgrößen

4.1 Das Gerät darf nicht durch statische Magnetfelder oder durch elektromagnetische Felder bei Netzfrequenz beeinflusst werden.

4.2 Der Einfluss einer elektromagnetischen Störgröße darf nur dergestalt sein, dass die Veränderung des Messergebnisses nicht höher ausfällt als der unter Nummer 4.3 festgelegte Grenzwert oder dass die Anzeige des Messergebnisses so erfolgt, dass es nicht als gültiges Ergebnis angesehen werden kann.

4.3 Der Grenzwert für vollständige Wärmezähler ist gleich dem absoluten Wert der für diesen Wärmezähler geltenden Fehlergrenze (siehe Nummer 3).

5. Beständigkeit

Nach der Durchführung einer geeigneten Prüfung unter Berücksichtigung des vom Hersteller veranschlagten Zeitraums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

5.1 Durchflusssensoren: Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis den Grenzwert nicht überschreiten.

5.2 Temperaturfühler: Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis 0,1 °C nicht überschreiten.

6. Angaben auf dem Wärmezähler

7. Teilgeräte

Die Bestimmungen für Teilgeräte können für Teilgeräte gelten, die von ein und demselben oder von unterschiedlichen Herstellern hergestellt werden. Besteht ein Wärmezähler aus Teilgeräten, gelten, soweit zutreffend, die grundlegenden Anforderungen für den Wärmezähler auch für die Teilgeräte. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen:

7.1 Relative Fehlergrenze für den Durchflusssensor in % in den Genauigkeitsklassen:

wobei Ef die Abweichung des angezeigten Werts zum wahren Wert für das Ausgangssignal des Durchflusssensors in Abhängigkeit von der Masse bzw. dem Volumen ist.

7.2 Relative Fehlergrenze des Temperaturfühlerpaares in %:

wobei Et die Abweichung des angezeigten Werts zum wahren Wert für das Ausgangssignal des Temperaturfühlerpaares und der Temperaturdifferenz ist.

7.3 Relative Fehlergrenze des Rechenwerks in %:

wobei Ec die Abweichung der angezeigten thermischen Energie zum wahren Wert der thermischen Energie ist.

7.4 Der Grenzwert für ein Teilgerät eines Wärmezählers ist gleich dem jeweiligen absoluten Wert der für das Teilgerät geltenden Fehlergrenze (siehe Nummern 7.1, 7.2 oder 7.3).

7.5 Aufschriften auf den Teilgeräten

Durchflusssensor: Genauigkeitsklasse
Grenzwerte für den Durchfluss Grenzwerte für die Temperatur
Pulswertigkeit (z.B. Liter/Impuls) oder entsprechendes Ausgangssignal
Angabe der Durchflussrichtung
Temperaturfühlerpaar: Fühlerart (z.B. Pt 100)
Grenzwerte für die Temperatur
Grenzwerte der Temperaturdifferenz
Rechenwerk: Art der Temperaturfühler
  • Grenzwerte für die Temperatur
  • Grenzwerte der Temperaturdifferenz
  • Impulswertigkeit (z.B. Liter/Impuls) oder entsprechendes Eingangssignal, das vom Durchflusssensor kommt
  • Einbauart des Durchflusssensors: Vor- oder Rücklauf

8. Inbetriebnahme

  1. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Wärmeverbrauchs im Haushalt vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Wärmezähler der Klasse 3 erlauben.
  2. Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Wärmeverbrauchs im gewerblichen Bereich und/oder in der Leichtindustrie vor, ist er befugt, die Verwendung eines Zählers der Klasse 2 zu verlangen.
  3. Die Mitgliedstaaten stellen in Bezug auf die Anforderungen in den Nummern 1.1 bis 1.4 sicher, dass die Eigenschaften vom Versorgungsunternehmen oder der für den Einbau des Wärmezählers gesetzlich vorgesehenen Person so bestimmt werden, dass der Zähler den geplanten oder voraussichtlichen Verbrauch präzise messen kann.

Konformitätsbewertung

Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:

B + F oder B + D oder H1.

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  Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten ausser Wasser Anhang MI-005 09

Die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für Messanlagen, die dazu bestimmt sind, Mengen (Volumen oder Massen) von Flüssigkeiten außer Wasser kontinuierlich und dynamisch zu messen. Die Begriffe "Volumen und l" können in diesem Anhang ggf. als "Masse und kg" gelesen werden.

Begriffsbestimmungen

Zähler

Ein Gerät, das für das kontinuierliche Messen, das Speichern und das Anzeigen der Menge einer den Messwertaufnehmer in einer geschlossenen, vollständig gefüllten Leitung durchfließenden Flüssigkeit bei Betriebsbedingungen ausgelegt ist.

Rechenwerk

Teil eines Zählers, das die Ausgangssignale des (der) Messwertaufnehmer(s) und etwaiger verbundener Messgeräte aufnimmt und die Messergebnisse anzeigt.

Verbundenes Messgerät

Ein Gerät, das mit dem Rechenwerk verbunden ist und zum Zwecke einer Korrektur und/oder Umwertung bestimmte für die Flüssigkeit charakteristische Größen misst.

Mengenumwerter

Teil des Rechenwerks, das unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Flüssigkeit (Temperatur, Dichte usw.), die mittels verbundener Messgeräte ermittelt werden oder in einem Speicher gespeichert sind, automatisch

umrechnet.

Anmerkung:
Ein Mengenumwerter umfasst die betreffenden verbundenen Messgeräte.

Basiszustand

Der festgelegte Zustand, in den die bei Messbedingungen gemessene Flüssigkeitsmenge umgewertet wird.

Messanlage

Eine Anlage, die den Zähler und alle Einrichtungen umfasst, die erforderlich sind, um eine korrekte Messung zu gewährleisten, oder dazu dienen, die Messvorgänge zu erleichtern.

Kraftstoffzapfanlage

Eine Messanlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen, kleinen Booten und kleinen Luftfahrzeugen. Selbstbedienungsanlage

Eine Anlage, die es dem Kunden gestattet, eine Messanlage zum Zwecke des Erwerbs einer Flüssigkeit für den Eigenbedarf zu nutzen.

Selbstbedienungskomponente

Eine spezielle Komponente, die zu einer Selbstbedienungsanlage gehört und es einer oder mehreren Messanlagen ermöglicht, in dieser Selbstbedienungsanlage ihre Funktion zu erfüllen.

Kleinste Messmenge (MMQ)

Die kleinste Flüssigkeitsmenge, für die die Messung mit der Messanlage messtechnisch zulässig ist.

Direktanzeige

Die Anzeige des Volumens oder der Masse, das bzw. die der Messgröße entspricht, für deren Messung das Messgerät physikalisch geeignet ist.

Anmerkung:
Die Direktanzeige kann mittels eines Mengenumwerters in eine andere Größe umgewertet werden.

Mit/ohne Unterbrechungsmöglichkeit

Bei einer Messanlage gilt eine Unterbrechungsmöglichkeit als gegeben, wenn der Flüssigkeitsstrom leicht und schnell unterbrochen werden kann; ist dies nicht der Fall, so gilt sie als Anlage ohne Unterbrechungsmöglichkeit.

Durchflussbereich

Der Bereich zwischen dem Mindestdurchfluss (Qmin) und dem Höchstdurchfluss (Qmax).

Spezifische Anforderungen

1. Nennbetriebsbedingungen

Der Hersteller muss insbesondere die folgenden Nennbetriebsbedingungen für das Gerät angeben:

1.1 den Durchflussbereich

In Bezug auf den Durchflussbereich sind folgende Bedingungen einzuhalten:

  1. Der Durchflussbereich einer Messanlage muss im Durchflussbereich jedes ihrer Bestandteile - insbesondere des Zählers - liegen.
  2. Zähler und Messanlage:

Tabelle 1

Art der Messanlage Art der Flüssigkeit Mindestverhältnis Qmax : Qmin
Kraftstoffzapfanlagen Kein Flüssiggas 10 : 1
Flüssiggas 5 : 1
Messanlage Kryogene Flüssigkeiten 5 : 1
Messanlagen in Fernleitungen und
Messanlagen zur Schiffsbeladung
Alle Flüssigkeiten Bedarfsgerecht
Alle übrigen Messanlagen Alle Flüssigkeiten 4 : 1

1.2 die Eigenschaften der mit dem Gerät zu messenden Flüssigkeit, indem die Bezeichnung oder die Art der Flüssigkeit oder ihre maßgeblichen Merkmale angegeben werden, beispielsweise:

1.3 den Nennwert der Wechselspannungsversorgung und/oder die Grenzwerte der Gleichspannungsversorgung;

1.4 den Basiszustand für umgewertete Mengen.

Anmerkung:
Nummer 1.4 lässt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle 22 eine Temperatur von 15 °C oder gemäß Artikel 3 Absatz 2 jener Richtlinie für schweres Heizöl, Flüssiggas und Methan eine andere Temperatur vorzuschreiben, unberührt.
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