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Regelwerk, EU-Chronologisch, EU 2004

Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission vom 23. Februar 2004 über die Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 90 vom 27.03.2004 S. 15)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 6 Buchstabe b),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 legt die Kommission die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen fest.

(2) Gemäß Artikel 6 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 ist die Kommission auch für die Anpassung der Spezifikationen in den Anhängen zuständig.

(3) Gemäß Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 erstellt die Kommission eine Äquivalenztabelle für die statistische Nomenklatur des Anhangs III und das mit der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission 2 eingeführte Abfallverzeichnis.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm, der durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates 3 eingesetzt wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 werden wie folgt geändert:

1. In Anhang I wird Abschnitt 2 Nummer 1 durch den Wortlaut von Anhang I dieser Verordnung ersetzt.

2. Anhang III wird durch den Wortlaut von Anhang II dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Februar 2004

Anhang I

" Anhang I

Abschnitt 2
Abfallkategorien

1. Für folgende Abfallkategorien sind Statistiken zu erstellen:

Verzeichnis der Abfallkategorien
  EAK-Stat/3. Fassung  
Posten Nr. Code Bezeichnung Gefährlicher/
Ungefährlicher Abfall
1 01.1 Verbrauchte Lösemittel Gefährlich
2 01.2 Säuren, Laugen oder Salze Ungefährlich
3 01.2 Säuren, Laugen oder Salze Gefährlich
4 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
5 01.4 Verbrauchte chemische Katalysatoren Ungefährlich
6 01.4 Verbrauchte chemische Katalysatoren Gefährlich
7 02 Abfälle chemischer Zubereitungen Ungefährlich
8 02 Abfälle chemischer Zubereitungen Gefährlich
9 03.1 Chemische Ablagerungen und Rückstände Ungefährlich
10 03.1 Chemische Ablagerungen und Rückstände Gefährlich
11 03.2 Schlämme von Industrieabwässern Ungefährlich
12 03.2 Schlämme von Industrieabwässern Gefährlich
13 05 Medizinische und biologische Abfälle Ungefährlich
14 05 Medizinische und biologische Abfälle Gefährlich
15 06 Metallische Abfälle Ungefährlich
16 06 Metallische Abfälle Gefährlich
17 07.1 Glasabfälle Ungefährlich
18 07.1 Glasabfälle Gefährlich
19 07.2 Papier- und Pappeabfälle Ungefährlich
20 07.3 Gummiabfälle Ungefährlich
21 07.4 Kunststoffabfälle Ungefährlich
22 07.5 Holzabfälle Ungefährlich
23 07.5 Holzabfälle Gefährlich
24 07.6 Textilabfälle Ungefährlich
25 07.7 PCB-haltige Abfälle Gefährlich
26 08 Ausrangierte Geräte

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