Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003
RL 2003/87/EG
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Luft- und Seeverkehr
Artikel 3a Anwendungsbereich
Artikel 3b Luftverkehrstätigkeiten
Artikel 3c Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr
Artikel 3d Methode der Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr durch Versteigerung
Artikel 3e - gestrichen -
Artikel 3f - gestrichen -
Artikel 3g Überwachungs- und Berichterstattungspläne
Artikel 3ga Anwendungsbereich in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten
Artikel 3gb Schrittweise Einführung der Anforderungen für den Seeverkehr
Artikel 3gc Bestimmungen für die Übertragung der Kosten des EU-EHS von dem Schifffahrtsunternehmen auf eine andere Stelle
Artikel 3gd Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus dem Seeverkehr
Artikel 3ge Regeln für die Prüfung und Akkreditierung im Zusammenhang mit Emissionen aus dem Seeverkehr
Artikel 3gf Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 3gg Berichterstattung und Überprüfung
Kapitel III
Ortsfeste Anlagen
Artikel 3h Anwendungsbereich
Artikel 4 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
Artikel 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
Artikel 6 Voraussetzungen für die Erteilung und Inhalt der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
Artikel 7 Änderungen an Anlagen
Artikel 8 Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU
Artikel 9 Gemeinschaftsweite Menge der vergebenen Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der gemeinschaftsweiten Menge der Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung
Artikel 10b Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 10c Option der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung des Energiesektors
Artikel 10ca Frühere Frist für die übergangsweise erfolgende kostenlose Zuteilung zur Modernisierung des Energiesektors
Artikel 10d Modernisierungsfonds
Artikel 10e Aufbau- und Resilienzfazilität
Artikel 10f Grundsatz der 'Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen'
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Kapitel IV
Bestimmungen für die Luftfahrt, den Seeverkehr und ortsfeste Anlagen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines internationalen Abkommens über den Klimawandel
Artikel 11b Projektmaßnahmen
Artikel 12 Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
Artikel 13 Gültigkeit der Zertifikate
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 15 Prüfung und Akkreditierung
Artikel 15a Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Zugang zu Informationen
Artikel 18 Zuständige Behörde
Artikel 18a Verwaltungsmitgliedstaat
Artikel 18b Unterstützung durch die Kommission, die EMSa und andere einschlägige Organisationen
Artikel 19 Register
Artikel 20 Zentralverwalter
Artikel 21 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 21a Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten
Artikel 22 Änderung der Anhänge
Artikel 22a Ausschussverfahren
Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 24 Verfahren für die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und Gase
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 25 Verknüpfung mit anderen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Artikel 25a Drittlandvorschriften zur Reduzierung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Artikel 26 Änderung der Richtlinie 96/61/EG
Artikel 27 Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 27a Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2.500 Tonnen
Artikel 28 Anpassungen nach Genehmigung eines internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die Gemeinschaft
Artikel 28a Vor der verpflichtenden Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO geltende Ausnahmen
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO und ihre Überprüfung durch die Kommission
Artikel 28c Bestimmungen über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 29 Bericht zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO2-Marktes
Artikel 29a Maßnahmen im Fall übermäßiger Preisschwankungen
Artikel 30 Überprüfung im Lichte der Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Entwicklung der CO2-Märkte in anderen führenden Wirtschaftsnationen
Kapitel IVa
Emissionshandelssystem für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren
Artikel 30a Anwendungsbereich
Artikel 30b Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
Artikel 30c Unionsweite Menge der Zertifikate
Artikel 30d Versteigerung von Zertifikaten für die in Anhang III genannte Tätigkeit
Artikel 30e Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
Artikel 30f Überwachung, Berichterstattung, Prüfung von Emissionen und Akkreditierung
Artikel 30g Verwaltung
Artikel 30h Maßnahmen bei übermäßigen Preiserhöhungen
Artikel 30i Überprüfung dieses Kapitels
Artikel 30j Verfahren für die einseitige Ausweitung der in Anhang III genannten Tätigkeiten auf andere Sektoren, die nicht unter Kapitel II und III fallen
Artikel 30k Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren auf 2028 im Falle außergewöhnlich hoher Energiepreise
Kapitel IVb
Wissenschaftliche Beratung und Sichtbarkeit der Finanzierung
Artikel 30l Wissenschaftliche Beratung
Artikel 30m Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 31 Umsetzung
Artikel 32 Inkrafttreten
Artikel 33 Adressaten
Anhang I Kategorien von Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen
Anhang II Treibhausgase gemäss den Artikeln 3 und 30
Anhang IIa Erhöhung des Prozentsatzes der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a zu versteigernden Zertifikate zwecks Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Interesse der Solidarität und des Wachstums in der Gemeinschaft
Teil A
Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3
Teil B
Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4
Anhang III Tätigkeit gemäß Kapitel IVa
Anhang IIIa Anpassung des linearen Kürzungsfaktors im Einklang mit Artikel 30c Absatz 2
Anhang IV Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung gemäss Artikel 14 Absatz
Teil A
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus ortsfesten Anlagen
Teil B
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten Überwachung der Kohlendioxidemissionen
Teil C
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus der in Anhang III genannten Tätigkeit
Anhang V Kriterien für die Prüfung gemäss Artikel 15
Teil A
Prüfung von Emissionen aus ortsfesten Anlagen
Teil B
Prüfung von Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten