Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003

RL 2003/87/EG
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Luft- und Seeverkehr

Artikel 3a Anwendungsbereich

Artikel 3b Luftverkehrstätigkeiten

Artikel 3c Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr

Artikel 3d Methode der Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr durch Versteigerung

Artikel 3e - gestrichen -

Artikel 3f - gestrichen -

Artikel 3g Überwachungs- und Berichterstattungspläne

Artikel 3ga Anwendungsbereich in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten

Artikel 3gb Schrittweise Einführung der Anforderungen für den Seeverkehr

Artikel 3gc Bestimmungen für die Übertragung der Kosten des EU-EHS von dem Schifffahrtsunternehmen auf eine andere Stelle

Artikel 3gd Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus dem Seeverkehr

Artikel 3ge Regeln für die Prüfung und Akkreditierung im Zusammenhang mit Emissionen aus dem Seeverkehr

Artikel 3gf Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3gg Berichterstattung und Überprüfung

Kapitel III
Ortsfeste Anlagen

Artikel 3h Anwendungsbereich

Artikel 4 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen

Artikel 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

Artikel 6 Voraussetzungen für die Erteilung und Inhalt der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

Artikel 7 Änderungen an Anlagen

Artikel 8 Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU

Artikel 9 Gemeinschaftsweite Menge der vergebenen Zertifikate

Artikel 9a Anpassung der gemeinschaftsweiten Menge der Zertifikate

Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung

Artikel 10b Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 10c Option der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung des Energiesektors

Artikel 10ca Frühere Frist für die übergangsweise erfolgende kostenlose Zuteilung zur Modernisierung des Energiesektors

Artikel 10d Modernisierungsfonds

Artikel 10e Aufbau- und Resilienzfazilität

Artikel 10f Grundsatz der 'Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen'

Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Kapitel IV
Bestimmungen für die Luftfahrt, den Seeverkehr und ortsfeste Anlagen

Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines internationalen Abkommens über den Klimawandel

Artikel 11b Projektmaßnahmen

Artikel 12 Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten

Artikel 13 Gültigkeit der Zertifikate

Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 15 Prüfung und Akkreditierung

Artikel 15a Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit

Artikel 16 Sanktionen

Artikel 17 Zugang zu Informationen

Artikel 18 Zuständige Behörde

Artikel 18a Verwaltungsmitgliedstaat

Artikel 18b Unterstützung durch die Kommission, die EMSa und andere einschlägige Organisationen

Artikel 19 Register

Artikel 20 Zentralverwalter

Artikel 21 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 21a Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten

Artikel 22 Änderung der Anhänge

Artikel 22a Ausschussverfahren

Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 24 Verfahren für die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und Gase

Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 25 Verknüpfung mit anderen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen

Artikel 25a Drittlandvorschriften zur Reduzierung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Artikel 26 Änderung der Richtlinie 96/61/EG

Artikel 27 Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 27a Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2.500 Tonnen

Artikel 28 Anpassungen nach Genehmigung eines internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die Gemeinschaft

Artikel 28a Vor der verpflichtenden Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO geltende Ausnahmen

Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO und ihre Überprüfung durch die Kommission

Artikel 28c Bestimmungen über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 29 Bericht zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO2-Marktes

Artikel 29a Maßnahmen im Fall übermäßiger Preisschwankungen

Artikel 30 Überprüfung im Lichte der Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Entwicklung der CO2-Märkte in anderen führenden Wirtschaftsnationen

Kapitel IVa
Emissionshandelssystem für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren

Artikel 30a Anwendungsbereich

Artikel 30b Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen

Artikel 30c Unionsweite Menge der Zertifikate

Artikel 30d Versteigerung von Zertifikaten für die in Anhang III genannte Tätigkeit

Artikel 30e Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten

Artikel 30f Überwachung, Berichterstattung, Prüfung von Emissionen und Akkreditierung

Artikel 30g Verwaltung

Artikel 30h Maßnahmen bei übermäßigen Preiserhöhungen

Artikel 30i Überprüfung dieses Kapitels

Artikel 30j Verfahren für die einseitige Ausweitung der in Anhang III genannten Tätigkeiten auf andere Sektoren, die nicht unter Kapitel II und III fallen

Artikel 30k Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren auf 2028 im Falle außergewöhnlich hoher Energiepreise

Kapitel IVb
Wissenschaftliche Beratung und Sichtbarkeit der Finanzierung

Artikel 30l Wissenschaftliche Beratung

Artikel 30m Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 31 Umsetzung

Artikel 32 Inkrafttreten

Artikel 33 Adressaten

Anhang I Kategorien von Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen

Anhang II Treibhausgase gemäss den Artikeln 3 und 30

Anhang IIa Erhöhung des Prozentsatzes der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a zu versteigernden Zertifikate zwecks Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Interesse der Solidarität und des Wachstums in der Gemeinschaft

Anhang IIb

Teil A
Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3

Teil B
Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4

Anhang III Tätigkeit gemäß Kapitel IVa

Anhang IIIa Anpassung des linearen Kürzungsfaktors im Einklang mit Artikel 30c Absatz 2

Anhang IV Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung gemäss Artikel 14 Absatz

Teil A
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus ortsfesten Anlagen

Teil B
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten Überwachung der Kohlendioxidemissionen

Teil C
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus der in Anhang III genannten Tätigkeit

Anhang V Kriterien für die Prüfung gemäss Artikel 15

Teil A
Prüfung von Emissionen aus ortsfesten Anlagen

Teil B
Prüfung von Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten

Teil C